Beschreibung
Die Samtgemeinde Oderwald sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum
01.07.2026 für den zweigruppigen Kindergarten Cramme, Schulweg 11, 38312 Cramme,
eine Reinigungskraft (m/w/d)
mit Vertretung der Reinigungs- und Küchenkraft
Die Einstellung erfolgt in einem unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 10,00 Stunden. Die Eingruppierung richtet sich nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst...
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Die Samtgemeinde Oderwald sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum
01.07.2026 für den zweigruppigen Kindergarten Cramme, Schulweg 11, 38312 Cramme,
eine Reinigungskraft (m/w/d)
mit Vertretung der Reinigungs- und Küchenkraft
Die Einstellung erfolgt in einem unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 10,00 Stunden. Die Eingruppierung richtet sich nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit den üblichen Sozialleistungen.
Der Aufgabenbereich umfasst die Reinigung des Kindergartens Cramme entsprechend des Reinigungs- und Desinfektionsplans sowie die Vertretung der anderen Reinigungskraft bei Krankheit oder Urlaub.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf, Zeugnissen u.ä. richten Sie bitte bis zum
22.02.2026 an:
Samtgemeinde Oderwald, Personalabteilung,
Bahnhofstraße 6, 38312 Börßum
E-mailadresse: personalamt@sg-oderwald.de
Anmerkungen:
Bitte verwenden Sie keine Bewerbungsmappen u.ä. Eine Rücksendung der eingereichten Unterlagen wird aus Kostengründen nicht erfolgen.
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.
Sie können die Bewerbung auch per E-Mail an personalamt@sq-oderwald.de als zusammengefasste PDF-Datei einreichen.
Mit der Zusendung der Bewerbungsunterlagen erklären sich die Bewerber\*innen gleichzeitig einverstanden, dass die erforderlichen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens vorübergehend gespeichert werden.
Wir fördern die berufliche Gleichstellung aller Mitarbeitenden sowie die Vielfalt unserer Beschäftigten. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, dass Bewerber\*innen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Personen bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt werden. Ebenfalls werden im Falle gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des NGG (Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz) bei diesen Stellen Männer bevorzugt berücksichtigt.
Hinweis: Für in diesem Bereich Beschäftigte gilt die Impfpflicht gegen Masern. Alle nach dem 31.12.1970 geborenen Personen müssen einen ausreichenden Masernimpfschutz oder asernimmunität nachweisen.