Beschreibung
Dein Start beim Kreis Viersen:
Ausbildung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter (w/m/d)
Einstellungstermin: 01.09.2026
Organisationseinheit: Amt für Bevölkerungsschutz
Aufgabenschwerpunkte
Die Ausbildung dauert insgesamt 13 Wochen und gliedert sich in: 4 Wochen Rettungssanitäter-Lehrgang, 4 Wochen Klinikpraktikum, 4 Wochen Rettungswachenpraktikum und 1 Woche Abschlusslehrgang
Voraussetzungen
• mindestens Hauptschulabschluss, gleichwertiger Bildungsstand oder eine abgeschlossene A...
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Dein Start beim Kreis Viersen:
Ausbildung zur Rettungssanitäterin / zum Rettungssanitäter (w/m/d)
Einstellungstermin: 01.09.2026
Organisationseinheit: Amt für Bevölkerungsschutz
Aufgabenschwerpunkte
Die Ausbildung dauert insgesamt 13 Wochen und gliedert sich in: 4 Wochen Rettungssanitäter-Lehrgang, 4 Wochen Klinikpraktikum, 4 Wochen Rettungswachenpraktikum und 1 Woche Abschlusslehrgang
Voraussetzungen
• mindestens Hauptschulabschluss, gleichwertiger Bildungsstand oder eine abgeschlossene Ausbildung
• einwandfreies Führungszeugnis
• gesundheitliche Eignung für den Rettungsdienst
• Besitz des PKW-Führerscheins (Klasse C1) oder die Bereitschaft diesen während der Ausbildung zu erwerben
Was wir bieten
Wir bieten eine Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD-BBiG in Höhe von voraussichtlich 1.368,26 €.
Wir haben noch mehr zu bieten. Als einer der größten Arbeitgeber am Niederrhein bietet die Kreisverwaltung Viersen neben persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten viele weitere Vorteile. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite
https://www.karriere-mit-v-faktor.de/vorteile
Kontakt
Sascha Caumanns
Abteilungsleitung Rettungsdienst
02162 39-1371
Daniela Schmitz
Amt für Personal und Organisation
02162 39-2127
Jasmin Steininger
Amt für Personal und Organisation
02162 39-2656
Es handelt sich um eine bedarfsorientierte Ausbildung. Dies bedeutet: Bei guten Ausbildungsleistungen bestehen auch gute Chancen für eine anschließende Übernahme.
Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.
Hast Du Interesse? Dann freuen wir uns auf Deine aussagekräftige Bewerbung bis zum 01.03.2026.