Beschreibung
Stellenausschreibung
Das Amt Odervorland mit seinen 4 amtsangehörigen Gemeinden und rund 10.500
Einwohnern sucht zum nächstmöglichen Termin einen
Sachbearbeiter im Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt (m/w/d)
In der folgenden Stellenausschreibung wird aus Gründen der besseren
Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form verwendet. Die
Stellenausschreibung richtet sich gleichermaßen an alle Menschen.
Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
Sachbearbeitung Einwohnermeldeamt
- Bearbeitung von A...
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Stellenausschreibung
Das Amt Odervorland mit seinen 4 amtsangehörigen Gemeinden und rund 10.500
Einwohnern sucht zum nächstmöglichen Termin einen
Sachbearbeiter im Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt (m/w/d)
In der folgenden Stellenausschreibung wird aus Gründen der besseren
Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form verwendet. Die
Stellenausschreibung richtet sich gleichermaßen an alle Menschen.
Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
Sachbearbeitung Einwohnermeldeamt
- Bearbeitung von An-, Ab- und Ummeldungen,
- Bearbeitung von Pass- und Ausweisangelegenheiten,
- Ausstellen von Bescheinigungen, Beglaubigungen, Erteilung von
Melderegisterauskünften,
- Vorbereitung und Durchführung von Wahlen,
- Erhebung von Verwaltungsgebühren,
- Führen der Handkasse,
- Sonderaufgaben,
- Allgemeine Verwaltungsaufgaben.
Sachbearbeitung Gewerbeamt
- Bearbeitung von Gewerbean-, - um - und – abmeldungen,
- Überwachung und Pflege des Gewerberegisters und Bewacherregisters,
- Sonderaufgaben,
- Bearbeitung von Verstößen gegen das Gewerberecht,
- Bearbeitung von Gewerbeuntersagung.
Ihr Profil:
- abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder alternativ
abgeschlossene Ausbildung zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten oder
alternativ abgeschlossene kaufmännische Ausbildung sowie der abgeschlossene
Verwaltungslehrgang Ijeweilsmit einschlägiger Berufserfahrung im Bereich des
Melde-, Staatsangehörigkeits- oder Gewerberechtes,
- von Vorteil praktische Erfahrungen mit den Fachanwendungen HSH VOIS bzw.
MESO,
- ausgeprägte Service- und Kundenorientiertheit und Freude am direkten
Bürgerkontakt,
- schnelle Auffassungsgabe, gepflegte Umgangsformen sowie ein freundliches
und sicheres Auftreten,
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Nachweis auf dem Niveau C1
GER, z.B. durch Goethe-Zertifikat),
- ein hohes Maß an Verschwiegenheit, Durchsetzungsvermögen, Zuverlässigkeit
sowie die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten,
- hohe Belastbarkeit, Flexibilität und Engagement, auch über die übliche
Dienstzeit hinaus (Einsatz an Wahlsonntagen),
- Abdeckung der Bürgersprechtage am Dienstag sowie Donnerstag,
- sicherer Umgang mit den Office-Programmen und IT-Technik,
- gültiger Führerschein Klasse B,
- einwandfreies Führungszeugnis.
Unser Angebot:
- ein befristetes Beschäftigungsverhältnis zur Vertretung eines anderen
Arbeitnehmers mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden,
- eine leistungsgerechte Vergütung bei entsprechender Voraussetzung bis zu EG
8 TVöD-VKA,
- zuzüglich der im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen (30 Tage
Erholungsurlaub, 6 Entwicklungsstufen in der Entgeltgruppe,
Jahressonderzahlung, jährliches Leistungsentgelt, vermögenswirksame Leistungen,
betriebliche Altersversorgung bei dem kommunalen Versorgungsverband),
- ein vielseitiges anspruchsvolles Aufgabengebiet,
- ein freundliches und hilfsbereites Team, das Sie vom ersten Tag an
einbindet und unterstützt,
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten sowie mobile Arbeit im
Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung,
- zielgerichtete Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten,
- kostenlose Pkw-Parkplätze.
Ihre schriftliche Bewerbung (mit tabellarischem Lebenslauf,
Tätigkeitsnachweis(en) und sonstigen aussagekräftigen Unterlagen) richten Sie
bitte
bis zum 1. März 2026 an das
Amt Odervorland
- Der Amtsdirektor -
Bahnhofstraße 3 - 4
15518 Briesen (Mark)
oder per E-Mail an personalwesen@amt-odervorland.de.
Das Amt Odervorland verpflichtet sich, die berufliche Gleichstellung von
Männern und Frauen zu fördern. Schwerbeschädigte Bewerber/innen werden bei
gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Von einer Zusendung in Heftern oder Bewerbungsmappen ist abzusehen, da
Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden.
Es erfolgt eine schriftliche Eingangsbestätigung. Bewerber, die nicht
berücksichtigt werden, erhalten eine schriftliche Information.
Die Datenverarbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der
Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. dem § 26 Abs. 1 des Brandenburgischen
Datenschutzgesetzes. Weitere datenschutzrechtliche Informationen finden Sie auf
unserer Internetseitewww.amt-odervorland.deunter dem Stichwort
Datenschutzerklärung.
gez.
Dirk Meyer
Amtsdirektor