Beschreibung
### **Die Stadt Bad Freienwalde (Oder) beabsichtigt zum 01.05.2026 eine Stelle zu besetzen.  **
Das Aufgabengebiet umfasst:
- Errechnung und Zahlbarmachung von Dienstbezügen für Beamte und Entgelte für die tariflich Beschäftigten der Stadt Bad Freienwalde (Oder)
- Kontrolle der Abrechnungen und Buchführung
- Haushaltsplanung (Personalkostenhochrechnungen)
- Überwachung der Zeiterfassung aller Beschäftigten und Beamten
- Überwachung, Vollzug Tarife/Tarifänderungen
- Mitwirkung bei Stell...
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### **Die Stadt Bad Freienwalde (Oder) beabsichtigt zum 01.05.2026 eine Stelle zu besetzen.  **
Das Aufgabengebiet umfasst:
- Errechnung und Zahlbarmachung von Dienstbezügen für Beamte und Entgelte für die tariflich Beschäftigten der Stadt Bad Freienwalde (Oder)
- Kontrolle der Abrechnungen und Buchführung
- Haushaltsplanung (Personalkostenhochrechnungen)
- Überwachung der Zeiterfassung aller Beschäftigten und Beamten
- Überwachung, Vollzug Tarife/Tarifänderungen
- Mitwirkung bei Stellenausschreibungen und Bewerbungsprozessen, Einstellungen
- Personalangelegenheiten (Führung der digitalen Personalakten, Bearbeitung von Nebentätigkeitsanzeigen etc.)
- Zuarbeiten im Rahmen der Organisations- und Strukturentwicklung einschließlich der Personalbemessung
- Erarbeitung und Änderung von Dienstvereinbarungen und Dienstanweisungen
- Erstellung von Statistiken
Sie verfügen über:
- eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung (z.B. Steuerfachangestellte/r m/w/d) mit Erfahrungen in der Personalsachbearbeitung und/oder mehrjährige Berufserfahrung in der Entgeltabrechnung
- Kenntnisse im Arbeits-, Lohnsteuer-, Sozialversicherungs-, Tarif- und Beamtenrecht
- sichere Kenntnisse mit den gängigen Microsoft Office Programmen sowie gängiger Lohnabrechnungssysteme, idealerweise P&I LOGA
- Teamfähigkeit und Belastbarkeit
- ein hohes Maß an Arbeitssorgfalt und -genauigkeit sowie Diskretion
- eine hohe Einsatzbereitschaft und Engagement
- strukturiertes und organisiertes Arbeiten sowie eine schnelle Auffassungsgabe und Flexibilität im Umgang mit wechselnden Aufgabenstellungen
Wir bieten:
- eine unbefristete Einstellung auf der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit 39 Wochenstunden
- eine Vergütung nach der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bis zur EG 9b
- flexible Arbeitszeiten mit Gleitzeit, 30 Tage jährlicher Erholungsurlaub sowie arbeitsfreie Tage am 24.12. und 31.12.
- eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge
- aufgabenbezogene Weiterbildungsmöglichkeiten
- Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
- Profitierung vom Bikeleasing
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann senden Sie bitte **bis zum 22. März 2026** Ihre vollständige Bewerbung an
Anschrift:
Stadt Bad Freienwalde (Oder)
Die Bürgermeisterin
Kennwort: Sachbearbeiter/in Personalverwaltung0 (m/w/d)
Karl-Marx-Str. 1
16259 Bad Freienwalde (Oder)
E-Mail: stadtverwaltung@bad-freienwalde.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Ulrike Heidemann
Bürgermeisterin
Hinweis:
Die Stelle ist für alle Geschlechter geeignet. Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Es erfolgt keine schriftliche Eingangsbestätigung der Bewerbungen. Die Bewerber (m/w/d), die in die engere Auswahl kommen, werden zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen. Bewerbungen, die dafür nicht berücksichtigt werden, erhalten umgehend eine schriftliche Absage. Es wird gebeten, keine Originalunterlagen einzureichen. Aus Kostengründen werden übersandte Unterlagen nicht zurückgesandt. Eine Rücksendung erfolgt nur, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen vernichtet. Die im Zusammenhang mit der Stellenausschreibung bzw. einem Vorstellungsgespräch entstehenden Kosten werden von der Stadt Bad Freienwalde (Oder) nicht erstattet. Mit Ihrer Bewerbung willigen sie ein, dass Ihre Daten bis zur Beendigung des Besetzungsverfahrens gespeichert und verarbeitet werden.
Vor der Beschäftigungsaufnahme ist dem Arbeitgeber ein amtliches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG vorzulegen.