Beschreibung
Die Stadt Wittenburg, als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Wittenburg in der Metropolregion Hamburg, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine **Sachbearbeiterin / einen Sachbearbeiter (m/w/d)** für das Amt für Bauen und Liegenschaften
- Sachgebiet Gebäudemanagement – (EG 8 TVöD-V/VKA)
Dienstleistungsbereich:
Diese Stelle ist unbefristet in Vollzeit (39 Wochenstunden) zu besetzen.
**Zu Ihren Aufgaben zählen:**
Die Stelle umfasst die vollumfängliche Betreuung sämtlicher gemeindlicher Gebäude und Objekte einschließlich Nebenanlagen der Stadt Wittenburg sowie der Gemeinde Wittendörp. Sie verbindet operative Objektverwaltung mit strategischer Planung, wirtschaftlicher Steuerung und der fachlichen Koordination von fachlich Beteiligten, wie bspw. Handwerksbetrieben, inkl. der Budgetüberwachung.
Im Einzelnen umfasst dies insbesondere folgenden Leistungsbereich:
- Planung, Beauftragung, Dokumentation und Koordinierung von Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltmittel;
- im Rahmen der Bedarfsermittlung und Beschaffung die Durchführung kleiner Vergabeverfahren im nationalen Bereich; hierbei u.a. die Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Angebotsvergleichen;
- Erstellung regelmäßiger Berichte und Auswertungen zum baulichen und wirtschaftlichen Zustand der Objekte;
- Beratung und Zuarbeit für die politischen Gremien (Stadtvertretung, Gemeindevertretung, Bauausschuss);
- Schreiben von Beschlüssen;
- Anwendung und Dokumentation aller Maßnahmen in Fachsoftware.
**Einstellungsvoraussetzungen:**
- eine technische/kaufmännische Ausbildung vorzugsweise im Bereich der Immobilienverwaltung, Erfahrungen im Bereich der bautechnischen und gebäudetechnischen Zusammenhänge wären wünschenswert;
- sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen und sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift;
- strukturierte Arbeitsweise, Eigeninitiative, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit;
- flexibles, eigenverantwortliches und verantwortungsvolles Arbeiten,
- sehr guter und sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen.
**Wir bieten Ihnen zudem:**
- gezielte fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten,
- Familienfreundlichkeit (flexible Arbeitszeiten), Zertifizierung familienfreundliches Unter-nehmen,
- eine betriebliche Altersversorgung über die Kommunale Zusatzversorgungskasse M-V.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 8 des TVöD-V-VKA. Darüber hinaus wird eine Jahressonderzahlung sowie ein Leistungsentgelt nach § 18 TVöD-V-VKA gezahlt.
Wünschenswert wäre für die eventuelle Wahrnehmung von Außendiensttätigkeiten ein Führerschein der Klasse A oder B. Die Bereitschaft, das eigene Fahrzeug für die Durchführung von Dienstreisen gegen Entschädigung gemäß Reisekostenrecht einzusetzen, sollte vorhanden sein.
Wenn Ihnen das vorliegende Stellenprofil zusagt, dann bewerben Sie sich bitte schriftlich bis zum 31. Dezember 2025 mit den üblichen und vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise) bei der
Stadt Wittenburg
geschäftsführend für das Amt Wittenburg
Amt für Finanzen und Kommunales
Personalverwaltung
Molkereistraße 4
19243 Wittenburg
Eine Eingangsbestätigung der Bewerbung erfolgt nicht.
Auf Artikel 6 Absatz 1 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) wird verwiesen.
Für eventuelle Fragen oder Informationen steht Ihnen Frau Haase unter der Telefonnummer 038852-33115 gern zur Verfügung.
**Besondere Hinweise:**
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Wünschenswert wäre, wenn die Bewerberin oder der Bewerber, Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben - z. B. in der Freiwilligen Feuerwehr oder kulturellen sowie sozialen Vereinen und Verbänden im Amtsgebiet als einem Bereich der kommunalen Gefahrenabwehr oder Kultur-, Sozial- und Sportförderung.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen - insbesondere Reisekosten - werden durch die Stadt Wittenburg nicht erstattet.