Beschreibung
**Stellenausschreibung**
Im Amt Ludwigslust-Land ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle:
**Sachbearbeiter Ordnungswesen, Beauftragter Brand- und Datenschutz (m,w,d)**
zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- allgemeine und sonstige Ordnungsangelegenheiten inkl. Außendiensttätigkeiten
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Verwarn- und Bußgeldangelegenheiten
- Immissionsschutz und abfallrechtliche Angelegenheiten
- Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
- Wildschadenangelegenheiten
- Mitwirkung bei Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen/ Löschwasserkonzepten
- Haushaltsplanung, -bewirtschaftung und -überwachung der Sachgebiete
- Brandschutzbeauftragter der kommunalen Liegenschaften des Amtes Ludwigslust-Land und der
amtsangehörigen Gemeinden nach DGUV, Brandschutzordnung M-V und Landesbauordnung M-V
- Behördlicher Datenschutzbeauftragter in Zusammenarbeit mit externen Datenschutzbeauftragten nach
DS-GVO
An die Bewerber werden folgende Anforderungen gestellt:
- Abschluss als Verwaltungsfachangestellter oder Angestelltenlehrgang 1 oder Befähigung
1. Laufbahngruppe, 2. Einstiegsamt (mittlerer Dienst) oder Bürokaufmann
- Verantwortungsbewusstsein und Berufserfahrung, idealerweise im Bereich Ordnungswesen einer
Kommune oder eines Landkreises
- Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Hohes Maß an Engagement und Belastbarkeit
- PKW-Führerschein (Bereitschaft zur Nutzung des eigenen PKW für dienstliche Zwecke - Kostenerstattung
nach LRKG M-V)
- Bereitschaft zur Teilnahme und Begleitung der Sitzungen gemeindlicher und Amtsgremien
Die unbefristete Beschäftigung ist mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden vorgesehen. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 8 TVöD. Die Probezeit beträgt 6 Monate.
Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 14.12.2025 an das
Amt Ludwigslust-Land - Die Amtsvorsteherin -
Wöbbeliner Straße 5
19288 Ludwigslust oder
per E-Mail an [k.eggert@amt-ludwigslust-land.de](https://mailto:k.eggert@amt-ludwigslust-land.de)
Mit der Bewerbung verbundene Kosten werden nicht erstattet. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Schnellheftern oder Bewerbungsmappen und reichen Sie keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Ludwigslust, den 05.12.2025
Amtsvorsteherin