Beschreibung
Die Stadt Landshut sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Stadtjugendamt einen
# **Sachbearbeiter (w/m/d)**
## **im Bereich „Beistandschaften“**
in Vollzeit. Die Planstelle ist nach A 9 BayBesG mit Zulage bewertet.
**Ihre Aufgabenschwerpunkte im Wesentlichen:**
Tätigkeiten als Sachbearbeiter bei der Führung von Beistandschaften (§§ 55, 56 SGB VIII) inklusive Beratung (§ 18 SGB VIII) und der Führung des Sorgeregisters (§ 56 a SGB VIII). Die Tätigkeit beinhaltet viel Publikumsverkehr und...
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Die Stadt Landshut sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Stadtjugendamt einen
# **Sachbearbeiter (w/m/d)**
## **im Bereich „Beistandschaften“**
in Vollzeit. Die Planstelle ist nach A 9 BayBesG mit Zulage bewertet.
**Ihre Aufgabenschwerpunkte im Wesentlichen:**
Tätigkeiten als Sachbearbeiter bei der Führung von Beistandschaften (§§ 55, 56 SGB VIII) inklusive Beratung (§ 18 SGB VIII) und der Führung des Sorgeregisters (§ 56 a SGB VIII). Die Tätigkeit beinhaltet viel Publikumsverkehr und ist teilweise auch konfliktträchtig.
Die Beistandschaft für minderjährige Kinder (§ 1712 ff BGB) ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung. Beistand kann nur das Jugendamt werden. Dabei wird ein Mitarbeiter mit der Wahrnehmung der Aufgaben gem. § 55 Abs. 2 SGB VIII beauftragt.
Dazu gehören insbesondere:
Vaterschaftsfeststellung:
Der Beistand unterstützt im Bedarfsfall das Recht des Kindes auf die Klärung seiner Abstammung. Dazu gehört die Beratung der Eltern des Kindes, um eine einvernehmliche Lösung, sprich eine Vaterschaftsanerkennung zu erreichen. Andernfalls erfolgt die Erhebung einer Vaterschaftsklage als Vertreter des Kindes beim zuständigen Familiengericht.
Unterhaltsrealisierung:
- Berechnung des zu zahlenden Unterhalts
- Veranlassung einer freiwilligen Anerkennung der Unterhaltsverpflichtung in urkundlicher Form oder Erhebung einer Unterhaltsklage inklusive Vertretung des Kindes vor Gericht
- regelmäßige finanzielle Überprüfung des Unterhaltspflichtigen und ggf. Anpassung des Unterhalts
- Zahlungskontrolle, ggf. Mahnung und Zwangsvollstreckung
- Unterhaltsanpassungen nach entsprechender Verordnung der Bundesregierung
Beratungen und Unterstützung:
- Die Beratungs- u. Unterstützungstätigkeit für Unterhaltsberechtigte ggf. auch als gleichwertige Alternative zur Errichtung einer Beistandschaft.
- Beratung nicht miteinander verheiratete Eltern zur gemeinsamen elterlichen Sorge
**Ihr Anforderungsprofil:**
- abgeschlossene Ausbildung als Beamter/in (w/m/d) der Qualifikationsebene 2
**oder**
- abgeschlossene Ausbildung als kommunale/r Verwaltungsfachangestellte/r (w/m/d) bzw. erfolgreich abgeschlossener BL I
- Teamfähigkeit
- sicheres Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit
- soziales Einfühlungsvermögen
- Gesprächsführung- und Beratungskompetenzen
- Verhandlungsgeschick
**Freuen Sie sich auf:**
- einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
- flexible Arbeitszeitmodelle
- persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch ein umfassendes Fortbildungsangebot
- eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit im teamorientierten Arbeitsumfeld
- Gesundheitsmanagement, Sportangebote sowie Teamaktivitäten
- besondere Leistungen des öffentlichen Dienstes (Jahressonderzahlung, attraktive Sozialleistungen wie z. B. verbilligtes Deutschlandticket, etc.)
- eine betriebliche Altersvorsorge
- Fahrradleasing
- einen wertschätzenden Umgang im Kollegen- und Vorgesetztenkreis
- einen Arbeitsplatz in zentraler Lage mit guter Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten und ortsnaher Natur
Bei Interesse richten Sie bitte Ihre Bewerbung über unser Online-Bewerberportal
**bis spätestens 08.02.2026**
an die Stadt Landshut.
**Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.**
*Als kommunaler und öffentlicher Arbeitgeber schätzen wir die Vielfalt unterschiedlicher persönlicher Eigenschaften. Daher freuen wir uns über alle Bewerbungen unabhängig der Herkunft, geschlechtlichen Identität, gesundheitlichen Einschränkungen, Religionszugehörigkeit oder der Wahl des partnerschaftlichen Lebensmodells.*
*Die Stadt Landshut fördert die Gleichstellung aller Personen und begrüßt Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig deren Herkunft, Religion oder bestehender Behinderung.*