Beschreibung
Unternehmen:
Stellenbeschreibung:
* Die Stellenbeschreibung wurde gekürzt: Die vollständige Beschreibung inklusive Bewerbungsprozess finden Sie am Ende unter #Informationen zur Bewerbung (Internetseite des Arbeitgebers)#.
* Sie nehmen die Funktion einer Aufsichtsperson nach §18 SGB VII wahr und überprüfen die ihnen zugeteilten militärischen und zivilen Dienststellen in Bayern auf einen rechtskonformen Betrieb in Bezug auf die Arbeitssicherheit.
* Sie sind im Referat die zentrale Stelle fü...
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Unternehmen:
Stellenbeschreibung:
* Die Stellenbeschreibung wurde gekürzt: Die vollständige Beschreibung inklusive Bewerbungsprozess finden Sie am Ende unter #Informationen zur Bewerbung (Internetseite des Arbeitgebers)#.
* Sie nehmen die Funktion einer Aufsichtsperson nach §18 SGB VII wahr und überprüfen die ihnen zugeteilten militärischen und zivilen Dienststellen in Bayern auf einen rechtskonformen Betrieb in Bezug auf die Arbeitssicherheit.
* Sie sind im Referat die zentrale Stelle für alle Fragen bezüglich Unfallprävention.
* Sie werten alle Unfallmeldungen und Unfallanzeigen der Bundeswehr in Bayern aus und unterrichten die zuständige Aufsichtsperson.
* Sie führen bei Bedarf Unfalluntersuchungen vor Ort durch bzw. verfolgen die durch die Dienststelle eingeleiteten Maßnahmen zur Verhinderung ähnlich gelagerter Unfälle.
* Sie erstellen Arbeitsanamnesen zu Berufskrankheiten.
* Die Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen im Inland wird vorausgesetzt.
* Die Teilnahme an regelmäßigen und weiterführenden Aus- und Fortbildungen wird vorausgesetzt.
* Die ausgeschriebene Stelle ist ab sofort zu besetzen.
WAS FÜR SIE ZÄHLT
* Sie werden als Beamtin oder Beamter eingestellt.
* Die ausgeschriebene Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A 9 bis A 11 bzw. A 10 bis A 11 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bewertet.
* Für die Besetzung des ausgeschriebenen Dienstpostens kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Personalgewinnungsprämie nach Maßgabe des § 43 BBesG gewährt werden. Diese beträgt voraussichtlich bis zu 34.000, - Euro und wird als Einmalzahlung gewährt.
* Sie werden zur Aufsichtsperson gem. §18 SGB VII ausgebildet.
* Sie arbeiten in Vollzeit oder Teilzeit. Homeoffice ist möglich.
* Sie arbeiten bei einem Arbeitgeber in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen, der eine ausgeglichene Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmodelle und Homeoffice fördert.
* Das BAIUDBw ist ein mit dem audit berufundfamilie zertifizierter Arbeitgeber, der die Arbeitsbedingungen für seine Beschäftigten im Rahmen dienstlicher Möglichkeiten familien- und lebensphasenbewusst gestaltet.
* Sie profitieren im Rahmen der Weiterentwicklung von vielseitigen Karriereperspektiven sowie einer Vielzahl spannender Aufgabengebiete an unterschiedlichen Beschäftigungsorten.
* Sie haben die Möglichkeit, in einem festgelegten Rahmen an Sport- und Gesundheitsprogrammen während der Arbeitszeit teilzunehmen.
Qualifikationserfordernisse:
WAS FÜR UNS ZÄHLT
* Sie verfügen über die Laufbahnbefähigung des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes oder des gehobenen naturwissenschaftlichen Dienstes und besitzen ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom FH) der Fachrichtung Sicherheitstechnik oder vergleichbar
ODER
Sie besitzen ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom FH) der Fachrichtung Sicherheitstechnik oder vergleichbar und erbringen den Nachweis einer dem gehobenen technischen Verwaltungsdienst bzw. gehobenen naturwissenschaftlichen Dienst gleichartigen und gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens 1 Jahr und 6 Monaten.
* Sie sind Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz.
* Sie verfügen über eine Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bundeswehr-Fahrerlaubnis B bzw. sind bereit, diese zu erwerben. Mit dem Führen eines Dienst-Kfz erklären Sie sich einverstanden.
* Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und treten für deren Einhaltung ein.
* Sie stimmen zu, an einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung teilzunehmen.
* Zum Zeitpunkt der erstmaligen Berufung in das Beamtenverhältnis dürfen Sie grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
ERWÜNSCHT
* Sie verfügen über eine Ausbildung zur Gewerbeaufsichtsbeamtin bzw. zum Gewerbeaufsichtsbeamten eines Bundeslandes bzw. zur Aufsichtsperson einer Berufsgenossenschaft gem. § 18 SGB VII oder sind gem. § 115 SGB VII zur Aufsichtsperson der Bundeswehr befähigt bzw. sind bereit, diese Qualifikation zu erwerben.
Ergänzende Informationen:
* Bitte bewerben Sie sich bevorzugt online über das Bewerbungsportal der Bundeswehr. Dies beschleunigt das Auswahlverfahren.