Beschreibung
Das **Amt Meyenburg** beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, unbefristet die Stelle einer/eines Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiters Steuern (w/m/d) in der Kämmerei zu besetzen. Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden.
Das **Aufgabengebiet** umfasst im Wesentlichen:
- Steuern
- Wasser- und Bodenverbände
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Änderungen des Aufgabengebietes sind möglich.
**Fachliche Anforderungen an die Bewerberin/ den Bewerber:**
- abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder vergleichbarer Abschluss
- wünschenswert: Kenntnisse im Steuerrecht, im allgemeinen Verwaltungsrecht und im Kommunalen Haushaltsrecht/Doppik
**Persönliche Anforderungen an die Bewerberin/ den Bewerber:**
- Eigeninitiative, Flexibilität, Engagement, sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen
- sicherer Umgang mit gängigen Computerprogrammen
Hinweise:
Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe 7 bewertet. Das Arbeitsverhältnis einschließlich Entgelt richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) und den persönlichen Voraussetzungen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden im Falle des Vorliegens gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Das Amt Meyenburg unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.
Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen werden bis zum **07.01.2026** in einem verschlossenen Umschlag adressiert an das
**Amt Meyenburg**
**Amtsdirektor Matthias Habermann**
**Kennwort: Bewerbung Kämmerei**
**Freyensteiner Straße 42, 16945 Meyenburg**
oder per E-Mail an bewerbung@amtmeyenburg.de (alle Unterlagen im pdf-Format, max. 5 MB) erbeten. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass das Amt Meyenburg die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke des Bewerberauswahlverfahrens erheben, verarbeiten und nutzen darf. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden durch das Amt Meyenburg nicht erstattet.