Beschreibung
Das** Polizeipräsidium Koblenz **besetzt folgende **unbefristete** Stelle neu:
**Schreibkraft (m/w/d) für die Erstellung von Protokollen audiovisueller Vernehmungen bei der Polizeidirektion Mayen, Kriminalinspektion Mayen**
und darüber hinaus für alle Dienststellen des Polizeipräsidiums Koblenz
Dienstort: Mayen
Starttermin: nächstmöglich
Wochenarbeitszeit: 39 Stunden (Stellenanteil von 100%)
Entgelt: bis E 5 TV-L
Bewerbungsfrist: 25.01.2026
Im Polizeipräsidium Koblenz sorgen ca. ...
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Das** Polizeipräsidium Koblenz **besetzt folgende **unbefristete** Stelle neu:
**Schreibkraft (m/w/d) für die Erstellung von Protokollen audiovisueller Vernehmungen bei der Polizeidirektion Mayen, Kriminalinspektion Mayen**
und darüber hinaus für alle Dienststellen des Polizeipräsidiums Koblenz
Dienstort: Mayen
Starttermin: nächstmöglich
Wochenarbeitszeit: 39 Stunden (Stellenanteil von 100%)
Entgelt: bis E 5 TV-L
Bewerbungsfrist: 25.01.2026
Im Polizeipräsidium Koblenz sorgen ca. 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Sicherheit der Bevölkerung im nördlichen Rheinland-Pfalz. Sie können uns bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen!
**Ihre Aufgaben sind insbesondere:**
Schreibkraft für die Erstellung von Protokollen audiovisueller Vernehmungen, insbesondere:
- Registratur der Vernehmungen und Einrichtung der elektronischen Ablage / Ordnerstruktur zum jeweiligen Ermittlungsverfahren
- Vergabe und Verwaltung der Zugangsberechtigung in die Ordnerstruktur
- Einspielen der Originaldateien in die elektronische Ablage (mittels Datenübertragung innerhalb des VPN-POL oder die Überbringung auf externem Datenträger)
- Abspielen der Audiodatei mittels Software durch Bedienung eines Fußschalters mit Bluetooth- oder Kabelanbindung oder externem Diktiergerät
- Alternatives Abspielen einer Videoaufzeichnung, sofern die Zuordnung der Sprecher auf der Audioaufnahme nicht eindeutig ist
- Anfertigung einer wörtlichen Abschrift (Vollverschriftung) der von den Ermittlungsbeamtinnen und -beamten bei der Vernehmung von Beschuldigten erstellen Audio- und Videodateien nach den Vorgaben der Staatsanwaltschaft bzw. der Sachbearbeitung der Kommissariate
- Verschriftung von Diktaten in elektronischer Form (ohne Vollverschriftung), die im Rahmen audiovisueller Vernehmungen gefertigt wurden, ggf. auch von angefertigten Vermerken
- Teilnahme an Vernehmungen und sofortige Protokollierung im Vernehmungsraum nach Diktat der Sachbearbeitung bzw. durch Übernahme der wörtlichen Rede der Vernehmung
- Sprachliche Erfassung und Beschreibung sowie Verschriftung der situativen Merkmale und Reaktionen von Beschuldigten oder anderer Anwesender während der Vernehmung bzw. Befragung
- Ablage der Verschriftungsprotokolle und weiterer Daten in die Ordnerstruktur
- Herstellung der passwortgeschützten bzw. verschlüsselten Datenträger der Videovernehmung, mit Einfügung eines elektronischen Wasserzeichens
- Überwachung und Einhaltung der Löschfristen der Ablage der audiovisuellen Vernehmungen im Ermittlungsverfahren
- Gewährung des Einsichtsrechts in die Videovernehmung auf besondere Weisung inkl. Dokumentation der Einsichtnahme
**Wir erwarten:**
- Abgeschlossene Ausbildung zum/r Kaufmann/-frau für Büromanagement oder vergleichbare Ausbildung
- Schreibtechnischer Nachweis gemäß den besonderen Rechtsvorschriften für die „Schreibtechnischen Prüfungen“ bzw. sofern dieser nicht vorliegt, die Bereitschaft, diesen bei vorhandener sehr guter Schreibfertigkeit zeitnah zu erbringen (2900 Anschläge in 10 Minuten).
- Bereitschaft die für die Bearbeitung erforderlichen Grundkenntnisse der nachfolgend genannten Rechtsvorschriften zeitnah zu erlernen: StPO, insbesondere: §§ 58a ff, §§ 136 ff., § 163a, Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV), LF 317 - Eigensicherung, PDV 382 - Bearbeitung von Jugendsachen, PDV 800 - Informations- und Kommunikationsmittel im Einsatz, PDV 810.1 - Formelle elektronische Kommunikation
- Kenntnisse über datenschutzrechtliche Vorschriften bei der Entgegennahme, Bearbeitung und Speicherung der Dateien bzw. der Verschriftungsprotokolle
- Sichere Beherrschung der Technik zum Abspielen und Steuern der Audio- oder Videoaufzeichnung
- Gutes Sprachverständnis, gute Auffassungsgabe und gute Konzentrationsfähigkeit
- Gute psychische und physische Belastbarkeit
- Sicheres, fehlerfreies Schreiben am PC, auch in der Vernehmungssituation mit gleichzeitiger Anwesenheit von Verfahrensbeteiligten
- Sehr sicherer Umgang mit den Microsoft Office-Anwendungen
- Teamfähigkeit sowie freundlicher Umgang mit Bürgern und Besuchern
- Hilfs- und Einsatzbereitschaft
- fundierte Rechtschreibkenntnisse, Organisationsfähigkeit und Flexibilität
- Bereitschaft zum Dienst am Wochenende und zu ungünstigen Zeiten (nur in besonderen Ausnahmefällen)
**Unsere Grundsätze:**
Die Eingruppierung ist von einem schreibtechnischen Nachweis gemäß den Besonderen Rechtsvorschriften für die „Schreibtechnischen Prüfungen“ abhängig (mind. 2900 Anschläge/10 Minuten). Liegt ein solcher Nachweis vor bzw. wird er vor Antritt der Tätigkeit vorgelegt, erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Ohne schreibtechnischen Nachweis erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz verschiedenen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Das Polizeipräsidium Koblenz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Möglichkeit der flexiblen Arbeitsgestaltung.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) bevorzugen wir bei gleicher Eignung.
Bewerbungen richten Sie bitte
**per E-Mail**
im PDF-Format
(max. Gesamtgröße 5 MB, in einer Datei)
an [**PPKoblenz.PV3-Bewerbungen@polizei.rlp.de**](https://mailto:PPKoblenz.PV3-Bewerbungen@polizei.rlp.de)
oder
**schriftlich**
(nur Kopien, Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet, sondern nach Abschluss des Verfahrens datenschutzrechtlich vernichtet, Bewerbungsmappen sind entbehrlich)
an das
**Polizeipräsidium Koblenz**
**Referat PV 3**
**z. Hd. Frau Hoffmann**
**Moselring 10/12, 56068 Koblenz.**
Bewerbungs- oder Reisekosten können nicht übernommen werden.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift ‚Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ vom 7. Juli 2025, die zugehörige ‚Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ (Anlage 1) sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ (Anlage 2) mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen.
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 POG; eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG.
Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website [https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads](https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads) unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘.
Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
**Ansprechpartner**
** **
- Auskünfte zum Auswahlverfahren:
Sachbearbeiterin in der Personalverwaltung
Frau Hoffmann
(0261 103 52331)
- Auskünfte zur Stelle:
Leiter der Kriminalinspektion Mayen
Herr KR Vomland
(02651 801 300)