Beschreibung
Über uns
Im Staatlichen Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die
Landeshauptstadt Wiesbaden ist im Aufgabenbereich „Schulpsychologie“ zum
nächstmöglichen Zeitpunkt eine 0,8 Beschäftigungsmöglichkeit befristet bis zum
31.12.2026 (mit der Option auf Verlängerung) zu besetzen.
Dienstort: Wiesbaden
Beschäftigungsumfang: Teilzeit (80% bzw. 32 Wochenstunden)
Beschäftigungsdauer: befristet bis 31.12.2026 mit der Option auf Verlängerung
Vergütung: EG 13 TV-H
Aufgabenbeschreibung
Den Schu...
weiter lesen
Über uns
Im Staatlichen Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die
Landeshauptstadt Wiesbaden ist im Aufgabenbereich „Schulpsychologie“ zum
nächstmöglichen Zeitpunkt eine 0,8 Beschäftigungsmöglichkeit befristet bis zum
31.12.2026 (mit der Option auf Verlängerung) zu besetzen.
Dienstort: Wiesbaden
Beschäftigungsumfang: Teilzeit (80% bzw. 32 Wochenstunden)
Beschäftigungsdauer: befristet bis 31.12.2026 mit der Option auf Verlängerung
Vergütung: EG 13 TV-H
Aufgabenbeschreibung
Den Schulaufsichtsbehörden gehören Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
an. Ihre Tätigkeit umfasst nach § 94 Absatz 4 Hessisches Schulgesetz
insbesondere die präventive und systembezogene Beratung und die psychologische
Beratung von Schulen, Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern und ist
in den Richtlinien für die schulpsychologische Beratungstätigkeit in Hessen
geregelt.
Darüber hinaus kooperieren die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen mit
den pädagogischen und sonstigen Fachkräften an den Schulen (zum Beispiel
Schulsozialarbeit, unterrichtsbegleitende sozialpädagogische Fachkräfte [UBUS],
Schulseelsorge, Gesundheitsfachkräfte) und beraten diese anlassbezogen, zum
Beispiel im Rahmen multiprofessioneller Teams. Bei Bedarf arbeiten sie auch mit
anderen Institutionen, zum Beispiel dem Jugendamt, der Jugendhilfe, den
Beratungsstellen, der Polizei sowie mit ärztlichen und (psycho-)therapeutischen
Einrichtungen zusammen.
Die schulpsychologische Beratungstätigkeit erfolgt insbesondere direkt an den
hessischen Schulen, so dass regelmäßige Schulbesuche erforderlich sind.
Anforderungsprofil
Allgemeine berufliche Qualifikationen und spezifische Anforderungen für die
ausgeschriebene Stelle
- Studium der Psychologie mit Abschluss Diplom oder Bachelor und Master in
Psychologie wird vorausgesetzt.
- Praxis und Erfahrungen in pädagogisch-psychologischen Arbeitsfeldern wird
vorausgesetzt.
- Erfahrungen im Bereich der Schulpsychologie und/oder Sozialpädagogik sind
erwünscht.
- Erfahrungen im Umgang mit multiprofessionellen Teams im pädagogischen
Kontext sind erwünscht.
- Bereitschaft zur Durchführung von regelmäßigen Präsenztagen in den zu
beratenden Schulen (i.d.R. ein Termin pro Schule im Monat) wird vorausgesetzt.
- Erfahrungen im Umgang mit der Bewältigung von Krisensituationen sind
erwünscht.
- Führerscheinklasse B ist erwünscht.
Fachliche und überfachliche Kompetenzen, die als besonders relevant angesehen
und ggf. erläutert werden:
- Diagnostische Kompetenz
- Beratungskompetenz (für komplexe Beratungssituationen und Interventionen)
(besondere Bedeutung)
- Systembezogene Kompetenz (systemische Zusatzqualifikationen erwünscht)
- Methodenkompetenz (Gesprächsführung, Moderation, Konfliktmanagement,
Evaluation)
- Rechtskompetenz (Kenntnisse im Hessischen Schulgesetz und in
schulpsychologisch relevanten Verordnungen)
- Kommunikationsfähigkeit (besondere Bedeutung)
- Kooperationsfähigkeit (Team- und Integrationsfähigkeit) (besondere
Bedeutung)
- Konzeptionelles und perspektivisch orientiertes
Denken/Kreativität/Innovationsfähigkeit
- Strategische Kompetenz
- Kritikfähigkeit
- Planungs- und Handlungskompetenz/Organisationsfähigkeit (besondere
Bedeutung)
- Gender-Kompetenz und interkulturelle Kompetenz
- Zuverlässigkeit
- Entscheidungsfähigkeit i.e.S.
- Konfliktfähigkeit
- Initiative (besondere Bedeutung)
- Verantwortungsbereitschaft
- Belastbarkeit (besondere Bedeutung)
- Interkulturelle Kompetenz
- Rollenbewusstsein (besondere Bedeutung)
Unsere Angebote
finden Sie hier.
Allgemeiner Hinweis
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir
begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer
Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität,
Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen
von Frauen besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten
Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016
(BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl.
2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden
Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, bewerben Sie sich bitte bevorzugt
online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung
Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die üblichen
Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf.
Schwerbehindertenausweis etc.) laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs
dort hoch. Achten Sie bitte unbedingt auf die Vollständigkeit Ihrer
persönlichen Kontaktdaten (insbesondere E-Mailadresse und Handynummer).
Sollte Ihnen eine Bewerbung über das Bewerber-/Karriereportal nicht möglich
sein, richten Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung mit den einschlägigen
Unterlagen an das Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die
Landeshauptstadt Wiesbaden z.Hd. Büroleitung, Walter-Hallstein-Str. 3-7, 65197
Wiesbaden
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des
Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen
Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).