Beschreibung
Sicherheitsmitarbeiter (m/w/d) Pforte Gewerbe Vollzeit € 15,55/Std.
Ihre Aufgaben:
Sie koordinieren am Empfang Besucher, Mitarbeiter und Lieferanten
Sie sind verantwortlich für Paketannahme, Schlüsselausgabe und Weiterleitung von Telefonaten
Streifen- und Kontrollgänge / Aufsichtstätigkeiten
Stellenvakanz zum 01.02.2025
Ihre Qualifikationen:
Sachkundeprüfung §34a GewO oder eine andere, höherwertige Qualifikation
Sie bringen eine ordentliche, zuverlässige und strukturierte Arbeitsweise mi...
weiter lesen
Sicherheitsmitarbeiter (m/w/d) Pforte Gewerbe Vollzeit € 15,55/Std.
Ihre Aufgaben:
Sie koordinieren am Empfang Besucher, Mitarbeiter und Lieferanten
Sie sind verantwortlich für Paketannahme, Schlüsselausgabe und Weiterleitung von Telefonaten
Streifen- und Kontrollgänge / Aufsichtstätigkeiten
Stellenvakanz zum 01.02.2025
Ihre Qualifikationen:
Sachkundeprüfung §34a GewO oder eine andere, höherwertige Qualifikation
Sie bringen eine ordentliche, zuverlässige und strukturierte Arbeitsweise mit
Sie haben ein freundliches Auftreten und gepflegtes Erscheinungsbild
Bereitschaft zum Schicht- und Wochenenddienst
Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag
Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Wir empfehlen, mit der Bewerbung den Lebenslauf und den Qualifikationsnachweis § 34a GewO einzureichen
Was Sie erwartet:
Eine faire und pünktliche Bezahlung nach Tarifvertrag
Eine Bezahlung von brutto 15,55 Euro pro Stunde (zzgl. tarifl. Zuschläge Nacht, Sonn- und Feiertag)
Abgestimmte und verlässliche Arbeitszeiten (Monatsvorplanung)
Eine sorgfältige Einarbeitung
Kein Pausenabzug, sondern durchgängige Bezahlung
Keine Rufbereitschaften
Keine Kaution für Dienstbekleidung / Ausrüstung
Piepenbrock-Mitarbeitervorteile: Umfangreiche Preisnachlässe bei unseren Kooperationspartnern für vielfältige Produkte und Dienstleistungen
Objektbegehung vor Vertragsschluss nach Absprache möglich
Arbeitszeitmodelle: Vollzeit, Teilzeit und Minijob möglich
Der angegebene Bruttostundenlohn basiert auf den ab 01.01.2026 vorgesehenen tariflichen Regelungen