Beschreibung
**Überblick der Tätigkeit**
Die aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen des SGB II unterstützt junge Menschen, deren Familien Leistungen der Grundsicherung beziehen, bei der sozialen, schulischen und beruflichen Integration. Ziel ist es, Jugendliche frühzeitig zu erreichen, persönliche Ressourcen zu stärken und Unterstützungsbedarfe im Lebensumfeld direkt zu erkennen.
**Aufgaben und Verantwortlichkeiten**
**1. Aufsuchende sozialpädagogische Arbeit**
- Kontaktaufnahme zu Kindern und Jugendlichen in ihrem direkten Lebensumfeld (z. B. Zuhause, im Sozialraum, in Schulen oder Freizeiteinrichtungen)
- Aufbau und Pflege stabiler, vertrauensvoller Arbeitsbeziehungen
- Klärung individueller Unterstützungsbedarfe und Ressourcen
**2. Unterstützungs- und Beratungsleistungen**
- Sozialpädagogische Beratung zu Bildung, beruflicher Orientierung, Gesundheit, sozialem Umfeld und Freizeitgestaltung
- Unterstützung bei schulischen Fragestellungen, Konflikten oder drohendem Schulabbruch
- Hilfe bei persönlichen Krisen oder Belastungssituationen
- Förderung sozialer Kompetenzen und Selbstwirksamkeit
**3. Zusammenarbeit mit dem Jobcenter gemäß SGB II**
- Enge Kooperation mit Fallmanager\*innen des Jobcenters
- Unterstützung junger Menschen bei der Erfüllung von Eingliederungsvereinbarungen
- Dokumentation, Fallberichte und gemeinsame Fallkonferenzen
- Vermittlung relevanter Unterstützungsangebote im lokalen Hilfesystem
**4. Netzwerkarbeit im Sozialraum**
- Zusammenarbeit mit Schulen, Jugendzentren, Beratungsstellen, Gesundheitsdiensten und freien Trägern
- Teilnahme an Netzwerktreffen und fachlichen Arbeitskreisen
- Entwicklung gemeinsamer Strategien zur Prävention von Benachteiligung
**5. Projekt- und Gruppenarbeit**
- Planung und Durchführung von bedarfsorientierten Gruppenangeboten (z. B. Bewerbungstrainings, soziale Trainings, Freizeitprojekte)
- Beteiligung an sozialräumlichen Projekten zur Förderung von Chancengleichheit
**6. Administrative Aufgaben**
- Fachgerechte Dokumentation der Fälle gemäß den Vorgaben des SGB II
- Datenauswertung, Berichtswesen und Präsentation von Ergebnissen
- Mitwirkung an Qualitätsentwicklung und Konzeptarbeit
**Qualifikationsanforderungen**
**Fachliche Voraussetzungen**
- Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik (B.A., Diplom) oder vergleichbare Qualifikation
- Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen, insbesondere SGB II, SGB VIII und Datenschutz
- Mehrjährigen und einschlägige Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere in der aufsuchenden Sozialarbeit
- Vom Vorteil eine Weiterbildung als Case-Manager
**Persönliche Kompetenzen**
- Hohe Kommunikations- und Beziehungsfähigkeit
- Belastbarkeit, Reflexionsfähigkeit und selbstständige Arbeitsweise
- Konfliktfähigkeit und interkulturelle Kompetenz
- Motivation zur Arbeit im Sozialraum und zur proaktiven Ansprache junger Menschen
**Rahmenbedingungen der Tätigkeit**
- Mobile Tätigkeit mit Präsenz im Sozialraum
- Teilweise flexible Arbeitszeiten
- Teilnahme an Supervision und Fortbildungen
- Arbeit in interdisziplinären Teams mit Jobcenter, Jugendhilfe und weiteren Akteuren
- Angelehnt an TVÖD S8
- Führerschein Klasse B notwendig