Beschreibung
Als Kreisverwaltung sorgen wir dafür, dass es im Oberbergischen Kreis rund läuft. Das Kreisjugendamt ist nur ein Beispiel dafür. Auch als Arbeitgeber begleiten wir Sie durchs Leben. Mit Ideen und Engagement können Sie bei uns von Tag eins viel bewegen. Wir bieten Ihnen dafür das Vertrauen, die Flexibilität und die Sicherheit, die Sie brauchen, um gute Arbeit für unsere Region zu leisten.
**Wir bieten:**
- Wir bieten eine Vielzahl an Arbeitszeitmodellen, damit der Job zu Ihrem Leben passt.
- Wi...
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Als Kreisverwaltung sorgen wir dafür, dass es im Oberbergischen Kreis rund läuft. Das Kreisjugendamt ist nur ein Beispiel dafür. Auch als Arbeitgeber begleiten wir Sie durchs Leben. Mit Ideen und Engagement können Sie bei uns von Tag eins viel bewegen. Wir bieten Ihnen dafür das Vertrauen, die Flexibilität und die Sicherheit, die Sie brauchen, um gute Arbeit für unsere Region zu leisten.
**Wir bieten:**
- Wir bieten eine Vielzahl an Arbeitszeitmodellen, damit der Job zu Ihrem Leben passt.
- Wir sind für Sie ein verlässlicher Arbeitgeber im öffentlichen Dienst.
- Sie werden nach Entgeltgruppe S 14 TVöD (Sozial- und Erziehungsdienst) bezahlt.
- Wir bieten Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und regelmäßige Supervision
- Wir stellen Ihnen Notebook und Smartphone zur Verfügung, damit Sie mobil arbeiten können.
- Bei uns dürfen Sie sich über eine betriebliche Zusatzversorgung zur Alterssicherung, über ein betriebliches Gesundheitsmanagement (z. B. TV-Fahrradleasing) und ein Jobticket für den gesamten VRS freuen.
**Aufgabenschwerpunkte**
- Sie unterstützen Kinder, Jugendliche und Familien durch die Gewährung von Hilfen zur Erziehung.
- Sie unterstützen Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung durch die Gewährung von Eingliederungshilfen.
- Sie üben das staatliche Wächteramt bei Gefährdungen des Wohls von Kindern und Jugendlichen aus.
- Sie wirken in familiengerichtlichen Verfahren mit.
- Sie wirken bei der Netzwerkarbeit im Sozialraum mit.
- Sie beraten und unterstützen bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts.
- Sie beraten in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung.
**Erwartet werden**
- Sie haben ein abgeschlossenes (Fachhochschul)-Studium der Sozialarbeit/ -pädagogik (Diplom FH mit staatlicher Anerkennung) bzw. der Sozialen Arbeit (Bachelor of Arts) oder eines vergleichbaren Studienganges.
- Sie nehmen an dem Rufbereitschaftsdienst außerhalb der Dienstzeiten teil.
- Sie arbeiten selbstständig, verantwortungsbewusst und sind psychisch belastbar.
- Sie sind sicher im Umgang mit Gesetzesgrundlagen, insbesondere dem SGB VIII und besitzen nach Möglichkeit bereits praktische Erfahrungen in der Bezirkssozialarbeit.
- Sie haben eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bereitschaft, das eigene Fahrzeug gegen Fahrtkostenerstattung für Dienstzwecke einzusetzen.