Beschreibung
Für die Weiterentwicklung einer wachsenden Region sucht die Amtsverwaltung
Brück für die Kindertagesstätte „Eichhörnchen“ in der Gemeinde Borkwalde zum
nächstmöglichen Zeitpunkt die Position einer
stellvertretende Kitaleitung (w/m/d)
Entgeltgruppe: S 9 TVöD-SuE
35 Wochenstunden
im Rahmen der Führung auf Probe gem. § 31 TVöD
Wir bieten Ihnen:
- eine interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit
- ein kompetentes und hoch motiviertes Team
- Leistungen nach dem Tarifvertr...
weiter lesen
Für die Weiterentwicklung einer wachsenden Region sucht die Amtsverwaltung
Brück für die Kindertagesstätte „Eichhörnchen“ in der Gemeinde Borkwalde zum
nächstmöglichen Zeitpunkt die Position einer
stellvertretende Kitaleitung (w/m/d)
Entgeltgruppe: S 9 TVöD-SuE
35 Wochenstunden
im Rahmen der Führung auf Probe gem. § 31 TVöD
Wir bieten Ihnen:
- eine interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit
- ein kompetentes und hoch motiviertes Team
- Leistungen nach dem Tarifvertrag der Kommunen bzw. im Sozial- und
Erziehungsdienst (z.B. 30 Tage Urlaub, Jahressonderzahlung,
leistungsorientierte Bezahlung, betriebliche Altersversorgung,
Gesundheitsangebote)
Das bringen Sie mit:
- Staatlich anerkannte Ausbildung zur Erzieher/in oder vergleichbare
Qualifikation nach § 7 KiTaG
- Mehrjährige Berufserfahrung in einer Kindertageseinrichtung, idealerweise
mit Leitungserfahrung
- Sicherer Umgang mit gesetzlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen
- Fundiertes pädagogisches Fachwissen sowie Kenntnisse des Bildungs- und
Orientierungsplans
- Hohe Kommunikationsstärke sowie soziale Kompetenz im Umgang mit
Mitarbeitenden, Eltern und externen Fachkräften
- Hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Organisationstalent sowie
Bereitschaft zur Übernahme von Führungsverantwortung
- Reflexionsfähigkeit, Entscheidungsfreude und Durchsetzungsvermögen
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung, insbesondere im Bereich
Leitungskompetenz
Ihr Aufgabengebiet umfasst u.a.:
- Vertretung und Unterstützung der Kita-Leitung in fachlichen,
organisatorischen und administrativen Belangen
- Mitverantwortung für die Umsetzung und Weiterentwicklung der pädagogischen
Konzeption sowie Gewährleistung des Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und
Versorgungsauftrages im Rahmen des Kitagesetzes i.V.m. dem Schutzauftrag bei
Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGBVIII
- Mitwirkung bei der Dienst- und Fachaufsicht über das pädagogische Team
- Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Grundlagen (z.B. KiTaG,
Kinderschutz, Datenschutz)
- Koordination von Arbeitsabläufen im Alltag sowie Unterstützung bei der
Personal- und Dienstplangestaltung
- Zusammenarbeit mit Eltern, dem Träger und Fachberatungen
- Übernahme eigener pädagogischer Aufgaben im Gruppendienst im Rahmen des
Stellenumfangs
Siesind sich unsicher, ob das Profil für Sie passt? Dann lassen Sie uns
darüber reden!
Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe S 09 TVöD-SuE bewertet. Die Zuordnung zu
einer Erfahrungsstufe innerhalb der Entgeltgruppe erfolgt unter
Berücksichtigung Ihrer persönlichen Voraussetzungen.
Die berufliche Gleichstellung der Geschlechter wird gewährleistet.
Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf mit
lückenloser Darstellung der bisherigen Tätigkeiten, stellenrelevante
Ausbildungs- und Fortbildungszeugnisse, ggf. Lichtbild richten Sie bitte bis
zum 13.03.2026 an das:
Amt Brück
Der Amtsdirektor
Kennwort: Kitaleitung Borkwalde
Ernst-Thälmann-Straße 59
14822 Brück
Bewerbungen (zusammengefasst in einem PDF-Dokument) sind auch per E-Mail
möglich unter:bewerbung@amt-brueck.de
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerbungen, welche nach Ablauf
der Bewerbungsfrist eingehen, nicht berücksichtigt werden.
Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden vom Amt Brück nicht
erstattet. Rücksendungen von Bewerbungsunterlagen erfolgen nur bei Vorlage
eines ausreichend frankierten Rückumschlag nach Abschluss des Verfahrens.
Soweit Sie Ihrer Bewerbung keinen Rückumschlag beifügen, wird davon
ausgegangen, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten. In diesem
Fall werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß
vernichtet.
Mit der Abgabe der Bewerbung erklärt sich der Bewerber/die Bewerberin mit der
Erfassung und Speicherung seiner/ihrer Daten gemäß Art. 5 und 6 Abs. 1
Buchstabe b der DSGVO, § 26 Abs. 1 und Abs. 8 Satz 2 BDSG einverstanden. Nach
Abschluss des Verfahrens werden seine/ihre Daten gelöscht beziehungsweise
vernichtet.
gez.
Ryll
Amtsdirektor