Beschreibung
**Karriere und Studium bei der Bayerischen Polizei.**
**Direkteinstieg in das Studium der 3. Qualifikationsebene**
**Studieren bei der Bayerischen Polizei**
Du kannst mit den richtigen [Voraussetzungen ](https://team.polizei.bayern.de/deine-bewerbung#direkteinstieg-3-qe)auch direkt mit dem Studium [3. QE](https://team.polizei.bayern.de/das-glossar#3qualifikationsebene3qe) bei der Bayerischen Polizei einsteigen. Für Direkteinsteigerinnen bzw. Direkteinsteiger dauert das Studium drei Jahre. Es b...
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**Karriere und Studium bei der Bayerischen Polizei.**
**Direkteinstieg in das Studium der 3. Qualifikationsebene**
**Studieren bei der Bayerischen Polizei**
Du kannst mit den richtigen [Voraussetzungen ](https://team.polizei.bayern.de/deine-bewerbung#direkteinstieg-3-qe)auch direkt mit dem Studium [3. QE](https://team.polizei.bayern.de/das-glossar#3qualifikationsebene3qe) bei der Bayerischen Polizei einsteigen. Für Direkteinsteigerinnen bzw. Direkteinsteiger dauert das Studium drei Jahre. Es bereitet Dich auf Deine zukünftigen Aufgaben vor. Das Studium absolvierst Du an der [Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Polizei](https://www.fhvr-polizei.bayern.de/) an einem der Studienorte Fürstenfeldbruck, Sulzbach-Rosenberg und Klosterburg Kastl. Über die 3. QE kannst Du sogar den Aufstieg in die [4. QE](https://team.polizei.bayern.de/das-glossar#4qualifikationsebene4qe) erreichen!
**Bewerbungszeitraum**
Für das Studium kannst Du Dich jährlich bis zum 31.10. bei uns bewerben. Beachte bitte die gesonderte Anmeldefrist für den Test des [Landespersonalausschusses](https://www.lpa.bayern.de/) (LPA-Test).
**Wir kombinieren Theorie und Praxis**
Direkteinsteigerinnen bzw. Direkteinsteiger absolvieren zu Beginn zwei berufspraktische Abschnitte. Darin erlernst Du das notwendige rechtliche Grundwissen und die praktischen polizeilichen Grundfertigkeiten. Beamtinnen und Beamte mit einer Ausbildungsqualifizierung beginnen direkt mit dem 1. fachtheoretischen Abschnitt.
**Allgemeines**
Für den Einstieg in die 3.Qualifikationsebene (QE) absolvieren Sie ein 3-jähriges Studium. Die 3. QE bietet Ihnen Möglichkeiten für das Führungsmanagement und den Weg zum/zur Kommissar/-in.
Sie studieren an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Polizei – in Sulzbach-Rosenberg, Fürstenfeldbruck oder auf der Klosterburg Kastl. Verpflegung und Unterkunft sind garantiert, an jedem Standort gibt es verschiedene Sport- und Freizeitangebote.
Das Studium beginnt Anfang September 2027 oder im März 2028. Bewerbungsschluss bei der Bayerischen Polizei für beide Termine ist der 31.10.2026.
Für das Studium zum/zur Polizeikommissar/-in müssen Sie sich zusätzlich für das Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses (LPA) für Studienplätze in der 3. QE anmelden und bei der Anmeldung „Studium zum/zur Polizeikommissar/-in“ auswählen. **Hier ist Anmeldeschluss in der Regel bis Ende Juni 2026. **Bitte informieren Sie sich unter [www.lpa.bayern.de](http://www.lpa.bayern.de/).
Der LPA hat die Geltungsdauer der LPA-Ergebnisse ausgeweitet. Demnach **können** Einstellungsbehörden auch Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigen, die nicht am aktuellen, aber an einem Auswahlverfahren der drei vorangegangen Einstellungsjahre teilgenommen haben. Eine Verpflichtung für die Einstellungsbehörden zur Berücksichtigung besteht jedoch nicht.
Die Bayerische Polizei nimmt diese Ausnahmeregelung für die Einstellung in die 3. QE im Polizeivollzugsdienst für den Einstellungstermin 2027 **nicht** in Anspruch. Das bedeutet, dass Ihre Bewerbung für die 3. QE nur berücksichtigt werden kann, wenn Sie am Auswahlverfahren des LPA für den Einstellungstermin 2027 teilnehmen.
Die Bezüge setzen sich nach unterschiedlichen Kriterien zusammen, deshalb können hier nur beispielhafte Angaben gemacht werden. Der Orts- und Familienzuschlag richtet sich nach den tatsächlichen Lebensverhältnissen.
**1. Studienjahr: ca. 1.495 Euro (netto)**
Polizeikommissaranwärter/-in | Steuerklasse 1 | ledig | Ortsklasse IV
**Ab dem 2. Studienjahr: ca. 2.520 Euro (netto)**
Polizeioberwachtmeister/-in | Steuerklasse 1 | ledig | Ortsklasse IV
**Einstellungsvoraussetzungen**
Allgemeine Voraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit
- Körpergröße mindestens 160 cm\* (Vortest bei Unterschreitung der Mindestgröße)
- Alter zwischen 17 und 30\* Jahre am Einstellungstag
- gesundheitliche Eignung
- Gesetzestreue, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- nur zulässige Tätowierungen
- Deutsches (Jugend-) Schwimmabzeichen, mind. Bronze (Eigenerklärung genügt)
Schulische Voraussetzungen
- unbeschränkte Fachhochschulreife
- fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife
- Meisterprüfung und Beratungsgespräch an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
\*Ausnahmen möglich, bitte besprechen Sie die Details bei der Einstellungsberatung