Beschreibung
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Rehlingen-Siersburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Techniker/in für die Abteilung Hochbau in Voll- und Teilzeit
Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Rehlingen-Siersburg ist in 4 Fachbereiche aufgeteilt. Für den Fachbereich 3 (Gemeindeentwicklung, Bauwesen) suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Techniker/in für die Abteilung „Hochbau“. Der Fachbereich 3 umfasst die Themengebiete Hoch- und Tiefbau, Nachhaltige Entwicklung und Bauordnungswesen, Liegenschaften, Natur und Umwelt, Energie sowie des Bau- und Wertstoffhof. In der Abteilung Hochbau sind derzeit 5 Personen beschäftigt.
**Es handelt sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einem sehr vielfältigen Aufgabengebiet welches folgende Aufgaben u.a. umfasst:**
- Organisation und Betreuung der laufenden Bauunterhaltung an gemeindeeigenen Gebäuden und Liegenschaften
- Planung, Koordination und Umsetzung kleinerer baulicher Maßnahmen im Rahmen des Gebäudeunterhalts
- Veranlassung, Überwachung und Abnahme von Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten
- Mitwirkung bei Ausschreibungen und Vergabeverfahren
- Steuerung und Kontrolle externer Dienstleister sowie Zusammenarbeit mit Fachfirmen und Planungsbüros
- Pflege und Dokumentation technischer Bestandsdaten und Anlagen
- Enge Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen bei gebäudebezogenen Aufgabenstellungen
Einstellungsvoraussetzungen sind:
- Abgeschlossene Ausbildung als staatlich geprüfte/r Techniker/in Bautechnik (Hochbau)
- Fundierte Kenntnisse im Bereich Bauunterhaltung und technisches Gebäudemanagement, idealerweise im kommunalen Umfeld
- Erfahrung mit Ausschreibungen und Auftragsvergabe von Vorteil
- Sicherer Umgang mit MS Office; Kenntnisse in AVA-Software wünschenswert
- Strukturierte, selbstständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
- Kommunikationsstärke, Teamfähigkeit und ein sicheres Auftreten
- Fahrerlaubnis Klasse B sowie die dienstliche Nutzung des privaten Kraftfahrzeuges gegen Erstattung der Wegestreckenentschädigung nach dem Saarl. Reisekostengesetz
Wir bieten:
- Bei Vorliegen der tarifrechtlichen Voraussetzungen erfolgt eine leistungsgerechte Vergütung gem. dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bis zur E 9a
- Arbeitsplatzsicherheit
- Vertrauensvolle, wertschätzende und ehrliche Zusammenarbeit
- Eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte
- Tarifliche Zusatzleistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, Vermögenswirksame Leistungen)
- Nutzung eines E-Autos als Pool-Fahrzeug
- Die Möglichkeit zur Nutzung des Jobbike
- Die Möglichkeit zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
- Zahlreiche Betriebsveranstaltungen und Teammaßnahmen
- Parkplätze im direkten Umfeld sowie unmittelbare Bahnanbindung
Schwerbehinderte Bewerber/-innen (m/w/d) werden bei entsprechender Eignung bevorzugt
berücksichtigt. Die Gemeinde Rehlingen-Siersburg verfügt über einen Frauenförderplan.
Frauen werden bei gleicher Qualifikation in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind,
bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien über Schul- und
Berufsausbildung, bisherige berufliche Tätigkeiten sowie Fort- und Weiterbildungen, Kopie
Führerschein u.a.) sind bis spätestens 18.01.2026 über die Homepage: [www.rehlingen-siersburg.de/rathaus/stellenausschreibung](http://www.rehlingen-siersburg.de/rathaus/stellenausschreibung), postalisch an: die Gemeinde Rehlingen-Siersburg, Katja Zimmermann, Bouzonviller Platz, 66780 Rehlingen-Siersburg oder per E-Mail an: [personal@rehlingen-siersburg.de](https://mailto:personal@rehlingen-siersburg.de) zu richten.
Weitere Auskünfte erteilt das Personalamt (Katja Zimmermann - Tel: 06835/ 508-307). Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet; eingesandte Schnellhefter, Plastikmappen und dgl. können nicht zurückgesandt werden.
Datenschutzhinweis:
Die Informationen, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten, verarbeiten wir zum Zwecke der Entscheidung über die Stellenbesetzung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b und Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 22 Abs. 1 Saarl. Datenschutzgesetz. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Unterlagen vernichtet. Genauere Informationen zur Datenverarbeitung können Sie unter www.rehlingen-siersburg.de/ Rathaus
abrufen.