Beschreibung
Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 9 - Straßen und Brücken, Unterabteilung Abteilungsmanagement
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
* abgeschlossene Reifeprüfung an einer berufsbildenden höheren Schule (HTL) oder zumindest gleichwertiges für den Bereich Straßenbau/Tiefbau/ Verkehrswesen
* technisches Fachwissen im Bereich Straßenbau
* sehr gute EDV-Kenntnisse (jedenfalls MS Office)
* Kenntnisse einschlägiger Ge...
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Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 9 - Straßen und Brücken, Unterabteilung Abteilungsmanagement
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
* abgeschlossene Reifeprüfung an einer berufsbildenden höheren Schule (HTL) oder zumindest gleichwertiges für den Bereich Straßenbau/Tiefbau/ Verkehrswesen
* technisches Fachwissen im Bereich Straßenbau
* sehr gute EDV-Kenntnisse (jedenfalls MS Office)
* Kenntnisse einschlägiger Gesetze, Normen und Richtlinien
* Führerschein der Klasse B
Erwünscht:
* mehrjährige Erfahrung im Bereich Sachverständigentätigkeit
* mehrjährige Erfahrung in der Abwicklung von Straßenbauprojekten
* Kenntnisse im Bereich der Vergaben und Nachtragsforderungen
* Erfahrung im Projektmanagement
* Kenntnisse im Vergabewesen
* Praxis in der Bauleitung / Baubegleitung von Infrastrukturvorhaben
* Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung
Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, müssen die Bewerber.innen überdies Team-, Kommunikations-, Koordinations- und Organisationsfähigkeiten aufweisen.
Diese Stelle verlangt ein hohes Maß an technischem Verständnis im Fachbereich der Straßenplanung und betriebswirtschaftliche Erfahrungen.
Tätigkeitsbeschreibung:
Technische:r Sachverständige:r im Fachbereich der Straßenplanung
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion "Technische Sachbearbeitung", Mindestbruttoentgelt von € 3.750,30 in der Entlohnungsklasse 10, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
unbefristet
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
* mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformularhttps://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/PV19(online unter https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/PV19 ) erfolgen,
* die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
* die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
* die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
* die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
* bis spätestens 9. Februar 2026 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die zehn bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Klagenfurt am Wörthersee, am 20. Jänner 2026
Für die Kärntner Landesregierung:
MMag. Günther Wurzer, MBA