Beschreibung
Beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern ist im Dezernat Mikrobiologie: Tierische Lebensmittel I der Abteilung Lebensmittel- und Futtermitteluntersuchung die Stelle einer/eines
**Tierärztin bzw. Tierarztes (w/m/d)**
zu besetzen.
Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Der Dienstort ist Rostock.
**Aufgabengebiet:**
- Mikrobiologische Untersuchung und tierärztliche Beurteilung von Proben
- Entwicklung, Etablierung und Validierung/Verifzierung neuer mikrobiologischer Untersuchungsmethoden
- Einführung und Validierung der bakteriologischen Untersuchung sowie des biologischen Hemmstofftestes von Schlachttierorganen am Standort Rostock gemäß AVV Lebensmittelhygiene
- Erstellung von Prüfberichten zur Mitteilung der Untersuchungsergebnisse
- Labororganisation einschließlich Qualitätssicherung (DIN EN ISO 17025)
- Einarbeitung und Anleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Mitarbeit in Fachgremien bzw. Arbeitsgruppen
- Anwendung des Laborinformations- und Managementsystems (LIMS) zur Erfassung, Berichterstellung und Auswertung von Daten
**Fachliche und persönliche Anforderungen:**
- erfolgreicher Abschluss des Studiums der Veterinärmedizin (Staatsexamen) bzw. bei ausländischem Abschluss auf Masterniveau
- Approbation als Tierärztin bzw. Tierarzt
- nachgewiesene praktische Erfahrungen im Nutztierbereich
- Berufserfahrung in der Veterinärverwaltung ist wünschenswert
- gute Kenntnisse der Gesetzlichkeiten und Verordnungen zu Tierseuchen (u. a. Tiergesundheitsrechtsakt der EU, Tiergesundheitsgesetz, Viehverkehrsverordnung, Schweinhaltungshygiene-VO etc.)
- sicherer Umgang mit Standardsoftware, Erfahrungen mit datentechnischen Anwendungen
- Kommunikationsfähigkeit
- Teamfähigkeit
- gutes analytisches Denkvermögen
- Durchsetzungsfähigkeit, Überzeugungskraft
- sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
**Leistungen:**
- Die Stelle ist nach der Entgeltgruppe 14 TV-L bewertet.
- Der Dienstposten ist teilzeitfähig.
- unbefristete Tätigkeit im Landesdienst M-V
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
- flexible Arbeitszeiten
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- eine attraktive Altersabsicherung
Für die Einarbeitung in das Aufgabengebiet erfolgen Hospitationen am Standort Neubrandenburg, um anschließend die Etablierung der Untersuchungsverfahren am Standort Rostock gemäß DIN EN/IEC 17025 durchzuführen.
Die Ausschreibung richtet sich an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht (geschlechtsneutral).
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist bestrebt, in Bereichen, in denen ein Geschlecht aufgrund struktureller Benachteiligungen unterrepräsentiert ist, den Anteil des unterrepräsentierten Geschlechtes zu erhöhen. Entsprechend Qualifizierte werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich auf die ausgeschriebene Stelle zu bewerben.
Das Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte ist von Bewerberinnen/ Bewerbern aus dem öffentlichen Dienst in der Bewerbung schriftlich zu erklären.
Ihre vollständigen aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (geeignete Nachweise zu Qualifikationen; Kompetenzen und ein aktuelles sowie ggf. vorhandene weitere Arbeitszeugnisse) richten Sie bitte **bis zum 15. Januar 2026** an das
**Landesamt für Landwirtschaft,**
**Lebensmittelsicherheit und Fischerei MV**
**Personaldezernat**
**Kenn-Nr.: TA-BU**
**Thierfelderstraße 18**
**18059 Rostock.**
Ihre Bewerbung können Sie auch per Email unter personal@lallf.mvnet.de einreichen (bitte nur im PDF-Format als eine Datei).
Auf dem Postweg eingesandte Bewerbungsunterlagen werden nur gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt.
Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung stimmen Sie ausdrücklich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Diese erfolgt ausschließlich zum Zweck des Bewerbungsverfahrens. Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Von der erfolgreichen Bewerberin/von dem erfolgreichen Bewerber wird die Vorlage einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gefordert. Die Kosten hierfür werden nicht übernommen.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden.