Beschreibung
Der Landkreis Vechta stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
hauptberuflichen amtlichen Tierarzt (m/w/d)
für den Einsatz im Sachgebiet Lebensmittelüberwachung des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung ein.
Es handelt sich um eine Stelle mit einer grundsätzlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung und Vergütung erfolgt nach der Entgeltgrup...
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Der Landkreis Vechta stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
hauptberuflichen amtlichen Tierarzt (m/w/d)
für den Einsatz im Sachgebiet Lebensmittelüberwachung des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung ein.
Es handelt sich um eine Stelle mit einer grundsätzlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung und Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe 14 TVöD. Die Einstellung erfolgt in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Die Stelle ist nur bedingt teilzeitgeeignet, insbesondere ist eine dienstliche Anwesenheit an allen Arbeitstagen (montags bis freitags) grundsätzlich erforderlich.
Der Landkreis Vechta ist ein Zentrum der Veredlungswirtschaft und ein sich rasch entwickelnder Wirtschaftsstandort. Er besitzt einen hohen Nutztierbestand mit fast allen Tierhaltungsarten und zahlreiche EU-zugelassene Lebensmittelbetriebe. Die Kreisstadt Vechta ist Universitätsstandort und bietet viele Freizeitaktivitäten.
Ihre Aufgaben:
alle Tätigkeiten des amtstierärztlichen Dienstes mit dem Schwerpunkt Lebensmittelüberwachung, insbesondere
Überwachung großer EU-zugelassener Betriebe
Ausstellung von Veterinärzertifikaten (v. a. Drittlandexport) inkl. Prüfung der Voraussetzungen und Rückverfolgbarkeit (Durchführung von Schwerpunktkontrollen "Export")
Überwachung von landwirtschaftlichen Betrieben im Hinblick auf den Bereich "Milchhygiene" (Kontrolle Milchkammern, Umgang mit positiven Hemmstofftests), auch im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans.
Die Aufgaben erfordern ein hohes Maß an:
Kooperationsbereitschaft, Teamfähigkeit und Flexibilität
Persönlicher Kompetenz, Durchsetzungsvermögen, Verhandlungsgeschick
Engagement und Eigeninitiative zur Umsetzung neuer Aufgaben
Wir erwarten:
abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin und Approbation als Tierärztin/Tierarzt
fundierte Sach- und Rechtskenntnisse.
Kenntnisse der Standard- und Fachsoftware.
Bereitschaft zum Dienst auch zu ungewöhnlichen Zeiten und Teilnahme an der wechselnden Wochenendbereitschaft.
Führerscheinklasse B und Nutzung des eigenen PKW für dienstliche Zwecke gegen Reisekostenerstattung.
Unser Angebot:
ein Arbeitsplatz mit einem hohen Maß an Selbstständigkeit
eine kollegiale Einarbeitung sowie attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
eine Entgeltzahlung nach Entgeltgruppe 14 TVöD
vollumfängliche Mitnahme der Stufenlaufzeit bei Vorliegen der Voraussetzungen
ein umfassendes Gesundheitsmanagement, bei dem die Mitarbeitenden im Vordergrund stehen
flexible Arbeitszeitmodelle sowie an Lebensphasen orientierte Arbeitszeitvereinbarungen
alternierende Telearbeit oder mobile Arbeit
ein kollegiales Miteinander mit diversen gemeinsamen Aktionen im lfd. Jahr
und noch vieles mehr
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnissen, Qualifikationsnachweisen) bis zum 22.03.2026 über unser Online-Bewerbungsformular.
Für Fragen zu den Aufgaben und Inhalten der Stelle stehen Ihnen die Leiterin des Sachgebietes Lebensmittelüberwachung im Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Frau Dr. Klosterhalfen (Tel. 04441/898-1811, Mail: 1811@landkreis-vechta.de) sowie der Leiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Herr Dr. Schmidt (Tel. 04441/898-1800, Mail: 1800@landkreis-vechta.de) gerne zur Verfügung.
Für allgemeine Fragen wenden Sie sich bitte an die Personalstelle, Frau Landwehr (Tel.: 04441/898-1213).