Beschreibung
Die Stadtverwaltung Bingen sucht für die Einrichtungen der „Betreuenden Grundschulen“ sowie für die Küchen in den Schulmensen und Kindertagesstätten/Kinderhorten mehrere
## **Vertretungskräfte (m/w/d)**
als Urlaubs- und Krankheitsvertretung. Die Beschäftigung erfolgt bei tarifgerechter Vergütung im Rahmen einer sog. kurzfristigen Beschäftigung – dies entspricht maximal 70 Einsatztagen pro Kalenderjahr.
### **Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere: **
- Die Betreuung, Beaufsichtigung un...
weiter lesen
Die Stadtverwaltung Bingen sucht für die Einrichtungen der „Betreuenden Grundschulen“ sowie für die Küchen in den Schulmensen und Kindertagesstätten/Kinderhorten mehrere
## **Vertretungskräfte (m/w/d)**
als Urlaubs- und Krankheitsvertretung. Die Beschäftigung erfolgt bei tarifgerechter Vergütung im Rahmen einer sog. kurzfristigen Beschäftigung – dies entspricht maximal 70 Einsatztagen pro Kalenderjahr.
### **Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere: **
- Die Betreuung, Beaufsichtigung und sinnvolle Beschäftigung von Grundschulkindern im Rahmen des Angebots „Betreuende Grundschule“ außerhalb der festgelegten Schulzeiten sowie ggf. auch der Einsatz in den städt. Kinderbetreuungseinrichtungen als nichtpädagogische Fachkraft.
- Es sollte grundsätzlich die Bereitschaft bestehen, im Bedarfs- oder Vertretungsfall in allen Binger Stadtteilen als Betreuungskraft eingesetzt zu werden. Träger der Betreuenden Grundschulen ist die Stadt Bingen am Rhein; die Betreuungskräfte sind an die Weisungen der Schulleitungen gebunden.
- Die Arbeitszeiten der Vertretungskräfte im Bereich der Betreuenden Grundschulen können sowohl in der Zeit zwischen 06:55 und 8:00 Uhr, als auch zwischen 11:40 und 15:05 Uhr liegen.
- Die Arbeitszeiten in den Küchen sind je nach Einrichtung unterschiedlich, in der Regel zwischen 11:00 und 15:30 Uhr.
- Die Aushilfe in den Küchen der Schulmensen und Kinderbetreuungseinrichtungen beinhaltet u. a. Eindecken, Essenausgabe, Geschirrspülen, etc.
- Die Vertretungstätigkeiten für eine Köchin innerhalb einer städtischen Kinderbetreuungseinrichtung beinhalten Speiseplanung, Zubereitung, Prüfung der Lebensmittelbestände, Einhaltung der Qualitätsstandards und Hygienevorschriften, etc.
### **Wir erwarten:**
- Begabung in der Betreuung von Kindern im Grundschulalter
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Freundliches und verbindliches Auftreten
- Teamfähigkeit und Belastbarkeit (auch körperliche Belastbarkeit)
- Freude und Geschick am Umgang mit Kindern
- Die Bereitschaft, auch kurzfristig auf Abruf für eine Vertretungseinheit zur Verfügung zu stehen
- Verfügbarkeit für einen längeren Zeitraum, möglichst nicht nur tageweise
- Ein „Schnuppertag“ vor dem ersten vergüteten Einsatz als Springerkraft
- Hauswirtschaftliche Kenntnisse
- Eine Unterweisung nach dem Infektionsschutzgesetz (Hygienebelehrung) wäre wünschenswert, wird aber nicht zwingend vorausgesetzt
- Ein einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Nachweis der Masernimpfung oder -immunität (ab Jahrgang 1971) sind bei Einstellung zwingend erforderlich
### **Wir bieten:**
- Vergütung nach Entgeltgruppe 2 TVöD, in Abhängigkeit der Berufserfahrung
- Bevorzugte Übernahme in ein Teilzeitarbeitsverhältnis bei Bewährung und entsprechender Vakanz
- Engagierte Betreuungs- und Küchenteams
- Regelmäßige Auffrischungen der Hygienebelehrungen
Wenn Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie Ihre Bewerbung bitte unter der **Kennziffer 50-04/2026** mit den üblichen Unterlagen vorrangig online über **https://www.interamt.de/koop/app/stelle?id=1402065 **oder per Post an die Stadtverwaltung Bingen, Personalabteilung, Burg Klopp,** **55411 Bingen am Rhein.
**Bei Fragen zu der Tätigkeit in der Betreuenden Grundschule und Schulküche:**
Für Fragen steht Ihnen die Abteilungsleitung, Frau Christina Dickescheid, vom Amt für soziale Aufgaben, Jugend, Kindertagesstätten, Schulen und Sport unter Tel.-Nr. 06721/184-282 sowie Frau Heike Rosenberger unter Tel.-Nr. 06721/184-215 gerne zur Verfügung.
**Bei Fragen zu der Tätigkeit in der Kindertagesstätte / im Kinderhort:**
Für Fragen steht Ihnen Frau Tanja Viehmann vom Amt für soziale Aufgaben, Jugend, Kindertagesstätten, Schulen und Sport unter Tel.-Nr. 06721/184-105 sowie Frau Melanie Müller unter Tel.-Nr. 06721/184-130 gerne zur Verfügung.
Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.