Beschreibung
Arbeiten für unsere Stadt
Unsere moderne Kreisstadt liegt 20 Kilometer nördlich von Bremen - in direkter Nachbarschaft zum Teufelsmoor. Wohnen in einzigartiger Landschaft, innovative Kultur- und Bildungseinrichtungen, abwechslungsreiche Sport- und Freizeitmöglichkeiten: Osterholz-Scharmbeck bietet viel.
Wir, die Mitarbeitenden der Stadt, kümmern uns in den unterschiedlichsten Arbeitsbereichen um alles, was Osterholz-Scharmbeck als attraktiven Wohn-, Lebens- und Arbeitsort ausmacht. Unsere Zus...
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Arbeiten für unsere Stadt
Unsere moderne Kreisstadt liegt 20 Kilometer nördlich von Bremen - in direkter Nachbarschaft zum Teufelsmoor. Wohnen in einzigartiger Landschaft, innovative Kultur- und Bildungseinrichtungen, abwechslungsreiche Sport- und Freizeitmöglichkeiten: Osterholz-Scharmbeck bietet viel.
Wir, die Mitarbeitenden der Stadt, kümmern uns in den unterschiedlichsten Arbeitsbereichen um alles, was Osterholz-Scharmbeck als attraktiven Wohn-, Lebens- und Arbeitsort ausmacht. Unsere Zusammenarbeit ist geprägt durch Offenheit, Vertrauen und einen respektvollen Umgang miteinander. Wir engagieren uns gern und agieren umsichtig. Und freuen uns auf alle, die uns dabei unterstützen möchten.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht die Stadt Osterholz-Scharmbeck eine
Leitung (m/w/d) für das Sachgebiet Bauverwaltung
unbefristet und in Vollzeit.
Fachliche, organisatorische und personelle Leitung des Sachgebietes Bauverwaltung mit derzeit vier Mitarbeitenden
Angelegenheiten der Bauverwaltung:
Baugenehmigungsverfahren (Wahrnehmung der städtischen Belange und Fertigung der Stellungnahmen bei Bauvoranfragen, Bauanträgen, Anträgen auf Befreiung von Festsetzungen der Bebauungspläne; Bearbeitung von Bauanzeigen; Baugenehmigungsverfahren im Zuge des "Bau-Turbos"; Bauberatung)
Erschließungs- und städtebauliche Verträge
Sicherung von Erschließungsflächen
Widmung- und Einziehungsverfahren von Verkehrswegen
Flurneuordnung/Umlegungen
ÖPNV, Elektromobilität, Windenergie/Freianlagenphotovoltaik
Sitzungsdienst (ohne Protokolldienst)
Orts- und Regionalplanung:
Durchführung von Verwaltungsverfahren in allen Bereichen der Bauleitplanung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Innen-/Außenbereichssatzungen, Gestaltungssatzungen)
Sicherung der Bauleitplanung
Verwaltungsverfahren sowie Beteiligungsverfahren im Natur-, Landschafts- und Umweltschutz einschl. Sicherung von Fördermitteln
Ortschafts-/Dorfentwicklung
Betreuung der Auszubildenden und Praktikanten im Bereich
Datenschutz für den Fachbereich
Internet-/Intranetredakteur für den Fachbereich
Sie verfügen über eine erfolgreich absolvierte II. Angestelltenprüfung bzw. die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, Erstes Einstiegsamt - Fachrichtung allgemeine Dienste - (ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst)
Sie haben den Führerschein der Führerscheinklasse B
Gute Fähigkeiten und Kenntnisse im Bereich der Rechtsanwendung (allgemeines Verwaltungsrecht, besonderes Verwaltungsrecht, ggf. Privatrecht) bringen Sie mit
Sie haben eine mehrjährige (min. drei Jahre) Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung, idealerweise im Bereich der Bauverwaltung
Sie verfügen über gute EDV-Kenntnisse in den Standardanwendungen von MS Office
Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit mit 39,00 Wochenstunden bzw. Weiterführung eines Beamtenverhältnisses in Vollzeit
Für Tarifbeschäftigte eine betriebliche Altersvorsorge sowie eine tarifgebundene Bezahlung nach dem TVöD inkl. Jahressonderzahlung
Intensive Einarbeitung in die verschiedenen Themenfelder
Fachspezifische und fachübergreifenden Fortbildungen
Aufstiegschancen innerhalb der Verwaltung
Unterstützung der Work-Life-Balance / Vereinbarkeit von Familie und Beruf, u.a. durch:
Flexible Arbeitszeiten
Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice
Sehr gute Anbindung an den ÖPNV nach Bremen und Bremerhaven
Zuschusszahlung zum Job- bzw. Deutschlandticket
Firmenfitness (EGYM Wellpass / Hansefit)
Zuschusszahlungen für Mitgliedschaften im Sportverein, Firmenfitness oder Fitnessstudio
JobRad-Leasing
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 10 TVöD-VKA bzw. die Besoldung nach dem Niedersächsischem Besoldungsgesetz in Abhängigkeit der beamtenrechtlichen Vorschriften bis zur A 11 NBesG. Eine Überprüfung der Stellenbewertung ist nach Ablauf eines Jahres nach Stellenbesetzung vorgesehen.