Beschreibung
(Kennzahl 33)
Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
Dauer des Dienstverhältnisses: ab 01.04.2026, befristet bis 31.03.2027
(mit Option auf befristete Verlängerung)
Arbeitsort: 1190 Wien
Einstufung gem. Univ.-KV, Verwendungsgruppe: B1 lit. b
Bruttomonatsgehalt: (abhängig von der anrechenbaren Vorerfahrung) mind.: € 5.014,30
(14 × jährlich, zusätzlich bieten wir ein attraktives Personalentwicklungsprogramm und
umfassende Sozialleistungen)
Aufgaben
º Eigenständige Planung, Durchführung und Aus...
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(Kennzahl 33)
Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
Dauer des Dienstverhältnisses: ab 01.04.2026, befristet bis 31.03.2027
(mit Option auf befristete Verlängerung)
Arbeitsort: 1190 Wien
Einstufung gem. Univ.-KV, Verwendungsgruppe: B1 lit. b
Bruttomonatsgehalt: (abhängig von der anrechenbaren Vorerfahrung) mind.: € 5.014,30
(14 × jährlich, zusätzlich bieten wir ein attraktives Personalentwicklungsprogramm und
umfassende Sozialleistungen)
Aufgaben
º Eigenständige Planung, Durchführung und Auswertung von Forschungsprojekten im
Bereich Bodenphysik
º Schwerpunkt der Forschung soll in mindestens einem dieser Bereiche sein:
o experimentelle Felduntersuchungen in der Bodenhydrologie
o experimentelle Laboruntersuchungen in der Bodenhydrologie
o Quantifizierung von Wasser- und Massenflüssen in der vadosen Zone
o Methoden- und Sensorentwicklung für bodenphysikalische Messungen
º Lehraufgaben im Bereich des Forschungsschwerpunktes sowie Übernahme von Lehre
in anderen Bereichen der Bodenphysik und Landeskulturelle Wasserwirtschaft
º Eigenständige Einwerbung und Betreuung von drittmittelfinanzierten Projekten
º Veröffentlichungen und Präsentationen der Forschungsergebnisse
º Anleitung und Betreuung/Mitbetreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses
(Bachelor-, Masterarbeiten, Dissertationen)
º Beteiligung an den Verwaltungsaufgaben des Instituts
º Mitarbeit in der universitären Selbstverwaltung
º Wissenschaftliche Weiterqualifikation (Habilitation) und Etablierung eines eigenen
Forschungsbereiches soll angestrebt werden
Aufnahmeerfordernis
º Abgeschlossenes Doktorat in Bodenphysik oder ähnlichen Bereichen
º Abgeschlossenes Diplomstudium in Geo- oder Umweltwissenschaften,
Umweltingenieurwesen, Kulturtechnik oder ähnlichen Bereichen mit stark
naturwissenschaftlicher Ausrichtung oder gleichwertiges, thematisch passendes
Studium
º Sehr gutes Englisch in Wort und Schrift; Deutschkenntnisse von Vorteil
º Fundierte Kenntnisse im eigenen Forschungsschwerpunkt
º Schwerpunkt der Forschung soll vorhandene Expertise am Institut ergänzen und
Anknüpfungspunkte für gemeinsame Projekte bieten
º Erfolgreiche Publikationstätigkeit in internationalen Journalen im Fachbereich
º Interdisziplinäres Interesse an Forschungs- und Lehraufgaben
º Bereitschaft zum Reisen für Forschungs- und Lehrtätigkeiten
º Hohe Motivation und Teamfähigkeit
º Selbstständige Arbeitsweise
Weitere erwünschte Qualifikationen
º Erfahrung im Lehrbetrieb des Fachgebietes
º Erfahrung in der Einwerbung von Drittmitteln
º Einbringen in die wissenschaftliche Gemeinschaft
º Verständnis für und Erfahrung mit bodenphysikalischen Themen außerhalb des
eigenen Forschungsbereiches
º Sicherer Umgang mit Datenanalyse-Tools
º Führerschein B
Erscheinungstermin: 12.02.2026
Bewerbungsfrist: 05.03.2026
Die BOKU strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen
ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der
bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines
Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Menschen mit Behinderung und entsprechender Qualifikationen werden ausdrücklich zur
Bewerbung aufgefordert.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung inkl.
º Motivationsschreiben
º CV
º Bewerbungsunterlagen inklusive einseitigem Forschungskonzept und der Angabe von
zwei Referenzpersonen in elektronischer Form als eine Datei (PDF < 5 MB)
an das Personalmanagement, Kennzahl 33, der Universität für Bodenkultur,
Peter-Jordan-Straße 70, 1190 Wien; E-Mail: recruiting@boku.ac.at. Bitte Kennzahl unbedingt
anführen!
Die Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und
Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
www.boku.ac.at