Beschreibung
Wir, die Stadtverwaltung Jüchen und unsere rund 360 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sorgen dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Jüchen in einer lebenswerten, abwechslungsreichen und ländlich geprägten Kleinstadt im Rhein-Kreis Neuss wohnen. Die Stadt Jüchen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) im Vorzimmer der Verwaltungsführung (Bürgermeister und Dezernentinnen). Ihre Aufgaben Terminüberwachung, -vorbereitung und -koordination für die Verwaltungsführun...
weiter lesen
Wir, die Stadtverwaltung Jüchen und unsere rund 360 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sorgen dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Jüchen in einer lebenswerten, abwechslungsreichen und ländlich geprägten Kleinstadt im Rhein-Kreis Neuss wohnen. Die Stadt Jüchen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) im Vorzimmer der Verwaltungsführung (Bürgermeister und Dezernentinnen). Ihre Aufgaben Terminüberwachung, -vorbereitung und -koordination für die Verwaltungsführung Vorbereitung von Sitzungen und Veranstaltungen einschließlich Erstellen von Unterlagen Erledigung von Korrespondenz Organisation der Wiedervorlage und Zusammenarbeit mit den Ämtern der Stadtverwaltung selbstständige Büroorganisation und Koordination von Arbeitsabläufen Telefondienst und Empfang von Besucherinnen und Besuchern telefonische Auskunftserteilung und Weiterleitung allgemeine Büro- und Verwaltungstätigkeiten, Sekretariatsarbeiten Unterstützung der Dezernatsleitungen bei Angelegenheiten der Beteiligungen und städtischen Gesellschaften (z. B. Jüchener Wohnen eG) Bearbeitung von Alters- und Ehejubiläen Mitwirkung bei der Pressearbeit und Repräsentationsaufgaben Ihr Profil Befähigung für die Laufbahngruppe eins, zweites Einstiegsamt des Verwaltungsdienstes (ehem. mittlerer nichttechnischer Dienst) oder abgeschlossene Ausbildung zum / zur Verwaltungsfachangestellten oder abgeschlossener Verwaltungslehrgang I oder mindestens mit der Note "gut" abgeschlossene 3-jährige Berufsausbildung, vorzugsweise im kaufmännischen Bereich, verbunden mit langjähriger Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung (mindestens drei Jahre, nachgewiesen durch Arbeitszeugnisse) und der grundsätzlichen Bereitschaft, den Basislehrgang des ersten Verwaltungslehrgangs oder andere in Art und Umfang vergleichbare Schulungen auch nebenberuflich zu absolvieren (Informationen zum Basislehrgang: https://www.studieninstitut-niederrhein.de/ausbildung/verwaltungslehrgang-i/) Erfahrung in den o. g. Aufgaben ist von Vorteil sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift gute EDV-Kenntnisse, insbesondere im Bereich der MS-Office-Produkte Kommunikationsfähigkeit Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten Flexibilität und Organisationsfähigkeit Führerschein der Klasse B bzw. Klasse 3 Wir bieten Ihnen Unbefristete Vollzeitstelle mit 41,0 Std./Woche (Beamte) bzw. 39,0 Std./Woche (Beschäftigte) Attraktive Bezahlung entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach den Bestimmungen der Beamten für das Land NRW bzw. nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich Verwaltung bis zu Besoldungsgruppe A 9 LBesO (LG 1.2) NRW bzw. Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA Zusatzversorgung für Tarifbeschäftigte Flexible Arbeitszeit und Betriebliches Gesundheitsmanagement Fortbildungsmöglichkeiten in dem zugewiesenen Aufgabengebiet 30 Urlaubstage zzgl. Freistellung an Heiligabend und Silvester Modern ausgestattete Arbeitsplätze Haben Sie fachliche Fragen? Wenden Sie sich gerne an: Frau Sabine Janclas Allg. Vertreterin des Bürgermeisters und Technische Dezernentin 02165 915 1300 Frau Annette Gratz Kämmerin und Dezernentin 02165 915 1200 Haben Sie Fragen zur Stellenausschreibung? Wenden Sie sich gerne an: Frau Stefanie Fleer Sachbearbeiterin Personal 02165 915 1003 Auswahlentscheidungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Bei passender Konstellation ist die Besetzung der Stelle auch mit zwei Bewerbern oder Bewerberinnen in Teilzeit im Job-Sharing möglich. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellte Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigt.