Beschreibung
Die Stadt Wittenburg, als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Wittenburg in der Metropolregion Hamburg, sucht zum 01.04.2026
eine Sachbearbeiterin / einen Sachbearbeiter (m/w/d) für das Amt für Bauen und Liegenschaften
- Sachgebiet Liegenschaftsverwaltung –
(EG 8 TVöD-V/VKA)
Dienstleistungsbereich:
Diese Stelle ist unbefristet nur in Vollzeit (39 Wochenstunden) zu besetzen.
Zu Ihren Aufgaben zählen:
- Bearbeiten von Grundstücksangelegenheiten (An- und Verkäufe, Flächentausche, Pacht- und Mietverträge, Dienstbarkeiten, Erbbaurechte, Ersteigerungen, Ausüben von Vorkaufsrechten),
- Vorbereiten und Abwickeln von Vertragsangelegenheiten (Kauf-, Miet-, Pachtverträge sowie Nutzungs-vereinbarungen) einschließlich Korrespondenz mit Notariaten, Behörden und externen Partnern,
- Verwaltung von Friedhofsobjekten der Stadt Wittenburg sowie der Gemeinde Wittendörp,
- Betreuung von Jagdgenossenschaften der Stadt Wittenburg sowie der gemeinde Wittendörp sowie der dazugehörigen Vorgänge der jeweiligen Jagdgenossenschaften,
- Unterstützung bei Ausschreibungen und Vergaben im Bereich Liegenschaften, sowie die eigenständige Durchführung kleiner nationaler Vergabeverfahren
- Wahrnehmen katasterwirksamer Aufgaben, z. B. Beauftragen von Vermessungsleistungen und Teilnahme an Grenzterminen,
- Erarbeiten von Entscheidungsvorlagen für politische Gremien sowie deren Umsetzung nach Beschlussfassung und regelmäßige Erstellung von Sachstandsberichten,
- Verwalten und Überwachen der Haushaltsmittel im Bereich Grundstücksangelegenheiten.
Einstellungsvoraussetzungen:
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r;
- Kenntnisse des bürgerlichen und öffentlichen Rechts, insbesondere des Vermögens-, Vertrags- und Grundbuchrechts sowie Kenntnisse im Kommunal- und Verwaltungsrecht,
- sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen und sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift;
- strukturierte Arbeitsweise, Eigeninitiative, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit;
- flexibles, eigenverantwortliches und verantwortungsvolles Arbeiten,
- sehr guter und sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen.
Wir bieten Ihnen zudem:
- gezielte fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten,
- Familienfreundlichkeit (flexible Arbeitszeiten), Zertifizierung familienfreundliches Unternehmen,
- eine betriebliche Altersversorgung über die Kommunale Zusatzversorgungskasse M-V.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 8 des TVöD-V-VKA. Darüber hinaus wird eine Jahressonderzahlung sowie ein Leistungsentgelt nach § 18 TVöD-V-VKA gezahlt.
Wünschenswert wäre für die eventuelle Wahrnehmung von Außendiensttätigkeiten ein Führerschein der Klasse A oder B. Die Bereitschaft, das eigene Fahrzeug für die Durchführung von Dienstreisen gegen Entschädigung gemäß Reisekostenrecht einzusetzen, sollte vorhanden sein.
Wenn Ihnen das vorliegende Stellenprofil zusagt, dann bewerben Sie sich bitte schriftlich bis zum 30. Januar 2026 mit den üblichen und vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise) bei der
geschäftsführend für das Amt Wittenburg
Amt für Finanzen und Kommunales
Personalverwaltung
Molkereistraße 4
19243 Wittenburg
Eine Eingangsbestätigung der Bewerbung erfolgt nicht.
Auf Artikel 6 Absatz 1 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) wird verwiesen.
Für eventuelle Fragen oder Informationen steht Ihnen Frau Haase unter der Telefonnummer 038852-33115 gern zur Verfügung.
Besondere Hinweise:
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Wünschenswert wäre, wenn die Bewerberin oder der Bewerber, Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben - z. B. in der Freiwilligen Feuerwehr oder kulturellen sowie sozialen Vereinen und Verbänden im Amtsgebiet als einem Bereich der kommunalen Gefahrenabwehr oder Kultur-, Sozial- und Sportförderung.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen - insbesondere Reisekosten - werden durch die Stadt Wittenburg nicht erstattet.