Beschreibung
(Vertragsbedienstetenverhältnis)
Gesucht wird ein_e Mitarbeiter_in für die allgemeine Verwaltung mit ehestmöglichen Eintritt. Die Anstellung und Entlohnung erfolgen nach den Bestimmungen des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 idgF. Die Einreihung erfolgt nach GD 18.5.
Beschäftigungsausmaß:
teilzeitbeschäftigt mit 25 Wochenstunden
Aufgabenbereich:
* allgemeine Tätigkeiten im Kanzlei- und Verwaltungsdienst sowie im Bürgerservice
* administrativ-organisatorische Aufgaben im Bereich Umwelt- und Abfallangelegenheiten, Freibadangelegenheiten
Unbedingt zu erfüllenden Voraussetzungen:
* Österreichische Staatsbürgerschaft (lt. § 144 OÖ GDG)
* einwandfreies Vorleben
* körperliche und gesundheitliche Eignung
* bei männlichen Bewerbern abgelegter Präsenz- oder Zivildienst
* abgeschlossene Lehre als Verwaltungsassistentin bzw. kaufmännische Lehre oder weiterführende Schule für wirtschaftliche Berufe
* abgeschlossene Lehre auf anderem Gebiet (GD 20.3)
* Führerschein B
Erwünschte Anforderungen:
* adäquate Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
* sehr gute EDV-Kenntnisse
* Kommunikations- und Teamfähigkeit
* Selbständigkeit, Flexibilität und die Bereitschaft zu Mehr-leistungen
* Bereitschaft zur persönlichen und fachlichen Weiter-bildung, insbesondere zur Absolvierung der nach dem OÖ GDG erforderlichen
Dienstausbildungen
* Berufserfahrung im Gemeindedienst von Vorteil
Das Auswahlverfahren für diesen Dienstposten erfolgt gem. den Bestimmungen des Oö. GDG 2002 i.d.g.F.
Schriftliche Bewerbungen sind an das Marktgemeindeamt Mauthausen, Marktplatz 7, 4310 Mauthausen, bis spätestens 31.01.2026 zu richten. Später einlangende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bewerbungsbögen liegen im Gemeindeamt, Frau Tanja Oswaldi, auf und stehen auf der Homepage unter https://www.mauthausen.at zum Download bereit. Für die Stellenbewerbung sind ausschließlich diese Bewerbungsbögen zu verwenden. Es wird gebeten, keine Bewerbungsmappen oder Klarsichtfolien zu übersenden.
Die Marktgemeinde Mauthausen kann zusätzlich die Vorlage einzelner Nachweise verlangen und behält sich das Recht vor, einen Einstellungstest (kurzfristige telefonische Terminmitteilung), durchzuführen.